Keine amtlichen Schätzungen mehr für private Zwecke

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 19. Mai 2020 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden verabschiedet. Künftig soll die amtliche Schätzungskommission nicht mehr für private Zwecke zur Verfügung stehen.

Laut aktuellem Schätzungsgesetz, das 2017 in Kraft getreten ist, kann jeder – unabhängig ob Behörde, Gemeinde oder Privatperson – eine amtliche Schätzung anfordern. Ursprünglich rechnete die Regierung mit maximal 140 Aufträgen pro Jahr. Eine Annahme, die bei weitem übertroffen wurde. So war die Schätzungskommission beispielsweise im Jahr 2019 doppelt so häufig im Einsatz. Dabei fällt auf, dass ein Grossteil der Schätzungen privaten Zwecken dient. Eigentümer ziehen offenbar die kostengünstigere amtliche Variante dem Gutachten eines privatwirtschaftlich tätigen Experten vor, um den Marktwert ihres Hauses oder Grundstücks zu ermitteln.

Um die privatwirtschaftlichen Anbieter nicht zu konkurrieren und die Mitglieder der Schätzungskommission zu entlasten – denn der Zeitaufwand für die Ermittlung des Marktwerts ist hoch -, schlägt die Regierung vor, das Gesetz dahingehend abzuändern, dass künftig keine amtlichen Schätzungen mehr für private Zwecke durchgeführt werden. „Das bedeutet, dass insbesondere Marktwertschätzungen wieder ausschliesslich in den Tätigkeitsbereich privatwirtschaftlich tätiger Experten fallen. Gleichzeitig erfolgt dadurch eine Entlastung der nebenamtlich tätigen Mitglieder der Schätzungskommission,“ so Justizministerin Katrin Eggenberger.