Abänderung des E-Government-Gesetzes verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. Mai 2020 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des E-Government-Gesetzes verabschiedet.

Die gegenständliche Revision des E-Government-Gesetzes dient der Umsetzung bzw.

Stärkung diverser Zielsetzungen aus der Digitalen Agenda und der E-Government-Strategie der Regierung. Die zentrale Vorgabe dabei ist eine Ausweitung der digitalen Angebote der Landesverwaltung und die Erleichterung der digitalen Kommunikation mit Behörden. Neu soll daher die elektronische Kommunikation im Geschäftsverkehr mit Behörden zum Standard erhoben werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist sollen Ausnahmen von diesem Grundsatz nur noch in sehr beschränkten Ausnahmefällen sowie für Privatpersonen möglich sein.

Daneben sollen Grundsätze für weitere wichtige Elemente des E-Government geschaffen werden. Die Vorlage legt Regelungen für die elektronische Kommunikation und die elektronische Identifizierung von Unternehmen im Geschäftsverkehr fest. Diese folgen dem bekannten Grundsatz, wonach juristische Personen durch für sie vertretungsbefugte natürliche Personen handeln. Daneben enthält die Vorlage Grundsätze für die Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Dieses soll eine wesentliche Vereinfachung für Verwaltungskunden im Behördenverkehr bringen sowie einen Bürokratieabbau unterstützen.

Mit der gegenständlichen Vorlage soll zudem die eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) 910/2014) für den Bereich der elektronischen Identifizierung in Liechtenstein durchgeführt werden. Die eIDAS-VO bezweckt die Erleichterung der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im EWR mittels gegenseitig anerkannter elektronischer Identifizierungsmittel. Die eIDAS-VO ist ein zentrales Element in der Strategie zur Digitalisierung Europas.

Elektronische Identitäten stellen einen Kernbereich des E-Government dar. Mit der gegenständlichen Revision soll eine Umstellung des bisherigen elektronischen Identitätsausweises (eIDA) auf die eID erfolgen, welche technologieneutral formuliert ist. Eine hohe Nutzung und Akzeptanz von elektronischen Identifizierungsmitteln soll mit der gegenständlichen Vorlage massgeblich gefördert werden. Dies auch dadurch, dass im Falle einer notwendigen Identifizierung der Einsatz der eID verpflichtend vorgesehen ist, welche sehr nutzerfreundlich unter Einhaltung höchster Sicherheitsaspekte ausgestaltet ist.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.