Abänderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. Mai 2020 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes verabschiedet.

Die Aktenverwaltung, basierend auf elektronischen Aktenverarbeitungssystemen, stellt einen der wesentlichen Punkte für ein funktionierendes, medienbruchfreies E-Government dar. Aus diesem Grund hat die Regierung schon vor einiger Zeit die flächendeckende Einführung einer entsprechenden elektronischen Aktenverwaltung für die Regierung und die Amtsstellen beschlossen. Die entsprechenden Umsetzungsarbeiten sind bereits im Gang und zahlreiche Amtsstellen nutzen die Systeme bereits im operativen Betrieb.

Mit der Vorlage sollen die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Aktenverwaltung bei der Regierung und den Amtsstellen und die damit zusammenhängende Datenverarbeitung gestärkt werden. Daneben enthält die Vorlage eine Grundlage für die Umsetzung des Once-Only-Prinzips. In Umsetzung dieses Prinzips soll der Regierung und den Amtsstellen die Weiterverwendungen bereits von einer dieser Stellen erhobenen Daten ermöglicht werden. Zu diesem Zwecke sollen je nach den technischen Gegebenheiten die elektronischen Aktenverarbeitungssyteme genutzt werden können. Dies soll die Effektivität und Effizienz innerhalb der Landesverwaltung steigern. Daneben werden durch die Umsetzung des Once-Only-Prinzips auch die Verwaltungskunden entlastet.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.