Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. April 2020 den Antrag des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes zur Kenntnis genommen und den Tarifvertrag zwischen dem Apothekerverein des Fürstentums Liechtenstein und dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband genehmigt.
Die Leistungen der Apotheker im Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln wurden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bisher gestützt auf die Schweizer LOA-Vereinbarungen (Leistungsorientierte Abgeltung, Apothekentarif) vergütet. Nachdem liechtensteinische Apotheker nicht mehr Mitglied dieser auf das Staatsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft begrenzten Vereinbarungen sein können, haben der Apothekerverein des Fürstentums Liechtenstein (AVFL) und der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV) der Regierung einen neuen Tarifvertrag zur Genehmigung vorgelegt.
Inhaltlich ergeben sich dadurch keine wesentlichen Änderungen. Insbesondere finden die gesamtschweizerische Tarifstruktur und der in der Schweiz geltende Taxpunktwert weiterhin auch in Liechtenstein Anwendung.