Kliniken Swiss Medical Network können wieder alle Patienten aufnehmen

Die Schweizer Privatklinikgruppe Swiss Medical Network begrüsst den Entscheid des Bundesrates, das Verbot nicht notfallmässiger Behandlungen ab dem 27. April aufzuheben. Sehr strenge Kontroll-, Untersuchungs- und Hygienemassnahmen wurden eingeführt, um  Patienten Konsultationen, Eingriffe und medizinische Betreuungen zu garantieren, die in hohem Mass an die Situation angepasst sind. Die Gruppe betont, dass der Kampf, der alle Akteure des Gesundheitssektors, private wie öffentliche, vereint, eine absolute Priorität bleibt, und dass sie in der Lage ist, sich anzupassen, sollte dies nötig sein.

Mit seinem Entscheid bekräftigt der Bundesrat sein Vertrauen in alle Beteiligten des Gesundheitswesens. Er mildert die Vorgaben in Zusammenhang mit nicht notfallmässigen Eingriffen und beruhigt die Bevölkerung, deren Besorgnis wuchs. Damit nimmt das Swiss Medical Network seine gesamte medizinische und chirurgische Tätigkeit ab Montag, 27. April in den 21 Einrichtungen und den ambulanten Zentren wieder auf.

Diese Wiederaufnahme wird durch sehr strenge Kontroll-, Untersuchungs- und Hygienemassnahmen begleitet, um den Patientinnen und Patienten maximalen Schutz in einer sicheren Umgebung zu bieten. Die Ärzteschaft und das gesamte Personal sind für diese Situation bestens ausgebildet und können für jeden Fall eine angemessene Betreuung sicherstellen. Der Zugang zu den medizinischen Einrichtungen und Praxen wird kontrolliert, und jede einzelne Person wird vor Eintritt überprüft. Ein medizinischer Fragebogen zu den COVID-19-Symptomen wird jedem Patienten ausgehändigt und vom Pflegepersonal kontrolliert. Die Anästhesiekonsultationen vor jeder Operation werden verstärkt und angepasst.

Swiss Medical Network freut sich über die Unterstützung des Bundesbeschlusses durch die Kantone, denn es ist wichtig, dass sich Patienten durch eine Verschiebung von Arztbesuchen und der Durchführung ihrer Behandlung nicht erhöhten Risiken aussetzen. Es hat sich deutlich gezeigt, dass die zu strikte Auslegung der Verordnung des Bundes vom 20. März teilweise auch negative Auswirkungen auf die Behandlung der am meisten Gefährdeten hat.

Die Gruppe bedankt sie bei den kantonalen Krisenstäben, dass sie in die auf dem Höhepunkt der Krise eingesetzten Organisation eingebunden wurde. Sie hat sich so organisiert, dass sie alle Ressourcen unverzüglich wieder zur Verfügung stellen kann, wenn die Situation dies erfordert, denn Priorität hat weiterhin der gemeinsame Kampf gegen die Pandemie.