Forumsbeitrag der Freien Liste (FL)

Grenzen der Demokratie in Coronazeiten?

Die Grundrechte sind gegenwärtig wegen des Gesundheitsschutzes eingeschränkt. Es besteht de facto ein Versammlungsverbot. Es ist deshalb richtig, dass die Regierung entschieden hat, die beiden für den 7. Juni anberaumten Volksabstimmungen über die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft und über die Initiative ’HalbeHalbe’ zu verschieben. Nicht nachvollziehbar hingegen ist, dass sie dies getan hat, ohne den Landtag begrüsst zu haben.

Die Regierung beruft sich dabei auf Art. 91 Abs. 1 des Volksrechtegesetzes. Dort heisst es: «Die Regierung hat die zur ordnungsgemässen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nötigen Vorschriften mit Verordnung zu erlassen.»

«Ordnungsgemäss» heisst nun nichts Anderes als entlang den im Gesetz normierten Grundsätzen. Gemäss Art. 72 Abs. 1 des Volksrechtegesetzes hat die Regierung bei Vorliegen eines Begehrens für eine Volksabstimmung, oder wenn der Landtag eine solche beschliesst, spätestens innert 14 Tagen eine Volksabstimmung anzuordnen, die innerhalb von drei Monaten durchzuführen ist.

Es ist nicht zu erkennen, wie die Regierung sich eigenmächtig mittels Verordnung über diese klaren Fristvorgaben des Gesetzgebers hinwegsetzen kann. Nicht nachvollziehbar ist das Vorgehen der Regierung auch deswegen, weil sich die Regierung in Bezug auf den ordentlichen (!) Betrieb der Gerichte und Verwaltungsbehörden sehr wohl zeitnah gezwungen sah, vorübergehende Gesetzesanpassungen beim Landtag zu beantragen. Beim demokratiepolitisch viel wichtigeren Volksrechtegesetz ist sie hingegen mit ihrer vermeintlichen Verordnungskompetenz tätig geworden. Das ist weder plausibel noch konsequent.

Abgesehen von der Umgehung des Landtages überzeugt auch der Inhalt der Verordnung nicht. Es ist nämlich genauso wenig zu erkennen, weshalb der neue Abstimmungssonntag am 30. August besser geeignet sein soll. Denn ein Versammlungsverbot wird wahrscheinlich mindestens bis in die unmittelbare Nähe des Termins herrschen. Die Situation wird also bei erschwerter demokratischer Meinungsbildung die gleiche sein. Hätte die Regierung hier nicht einen solchen Schnellschuss getan und stattdessen korrekterweise den Landtag einbezogen, wäre es zweifellos nicht zu einer derart fragwürdigen Festsetzung des Verschiebungstermins gekommen.

Weiter stellt sich aktuell die Frage, wie die Regierung mit der Anmeldung eines allfälligen Referendums nach dem Mai-Landtag umgehen würde. Wie stellt sich die Regierung eine Unterschriftensammlung z.B. bei einem Referendum gegen den im Krankenversicherungsgesetz vorgeschlagenen unsozialen Leistungsaufschub im Zeichen der Corona-Pandemie vor? Sind die gesundheitlichen Risiken einer Unterschriftensammlung auf Strassen und Plätzen vertretbar?

Es besteht Handlungsbedarf. Die Regierung muss klarstellen, wie sie die Volksrechte schützen und so dem Gesetz Geltung verschaffen will. Und falls es dabei noch weitere vom Gesetz abweichende Übergangsregelungen braucht, muss sie den Landtag einbeziehen.

Wie denken Sie darüber? Ihre Meinung ist uns wichtig, schreiben Sie uns auf info@freieliste.li.

Die Landtagsfraktion der Freien Liste