«Wir denken nicht in Jahren, sondern in Generationen»

Vorschläge zur langfristigen Sicherung der AHV sind in den vergangenen Wochen und Monaten sowie in der März-Sitzung des Landtags einige diskutiert und zum Teil bereits wieder verworfen worden. Dass frühzeitiges Handeln geboten ist, steht aber ausser Frage.  

Finanziell schlecht aufgestellt ist Liechtensteins AHV nicht. Nach wie vor betragen die Reserven stattliche 10,8 Jahresausgaben. Der demografische Wandel führt jedoch dazu, dass diese Reserven bis zum Jahr 2038 auf 4,26 Jahresausgaben sinken werden. Dies ist im internationalen Vergleich zwar nach wie vor eine komfortable Ausgangslage. So betragen die Reserven in der Schweiz ziemlich genau eine Jahresausgabe, in Deutschland ist die Nachhaltigkeitsrücklage gesetzlich auf anderthalb Monatsausgaben festgelegt und auch in Österreich ist keine grosse Kapitaldeckung vorgesehen, weshalb sich die Reserven ebenfalls auf Monate beschränken. Sinkt der Wert in Liechtenstein gemäss Prognose innert 20 Jahren unter den Wert 5, sind Landtag und Regierung aber gesetzlich zum Handeln verpflichtet.

Drei naheliegende Lösungen
Die Liechtensteiner Parteien haben ihre Vorschläge zur langfristigen Sicherung der AHV bereits vorgebracht und grundsätzlich liegen nur drei Massnahmen auf der Hand: eine Anhebung des Rentenalters, eine Erhöhung des Beitragssatzes für Arbeitnehmer und Arbeitsgeber oder eine Erhöhung des Staatsbeitrags. Letzteres hatte die VU bereits im vergangenen Oktober angeregt, indem sie der AHV die Einnahmen aus der Geldspielabgabe zweckgebunden zukommen lassen wollte – immerhin rund 30 Millionen Franken im vergangenen Jahr. Damit wäre die Senkung des Staatsbeitrags von 54 auf 30 Millionen, die im Rahmen der Sanierung des Staatshaushalts vorgenommen und durch eine moderate Beitragserhöhung für die Versicherten kompensiert worden ist, wieder mehr als rückgängig gemacht worden. Die entsprechende VU-Motion fand im Landtag jedoch nur die Zustimmung von sieben Abgeordneten.

Erbprinz für höheres Rentenalter
Neuen Schwung in die Debatte brachte Erbprinz Alois in seiner Thronrede zur Landtagseröffnung am 16. Januar. Eine Erhöhung des Staatsbeitrags oder der Beiträge der Versicherten sieht das Staatsoberhaupt nicht als zielführend an. «Einerseits sind die Staatsbeiträge für die AHV mit einem erheblichen Export an Steuermitteln verbunden und andererseits sollten wir vor allem die Auswirkungen einer steigenden Lebenserwartung primär durch längere Beitragszeiten bzw. ein höheres Pensionsalter und nicht durch mehr Steuern oder Lohnnebenkosten ausgleichen. Bei immer weiter zunehmenden Beitragserhöhungen verlieren wir ansonsten längerfristig für die Versicherten die Generationengerechtigkeit und für die Unternehmen unsere Standortattraktivität», sagte Erbprinz Alois. Liechtenstein solle stattdessen «eine Regelung prüfen, wonach sich das Pensionseintrittsalter automatisch an die Lebenserwartung anpasst». 

Eine Lösung wiederum, welche die FBP bereits einen Tag vor der Thronrede kategorisch ausgeschlossen hatte. «Eine klare Haltung zeigte sich in der Diskussion bei der Erhöhung des Rentenalters. Sowohl FBP-Landtagsfraktion als auch die Mitglieder des Parteipräsidiums schliessen diese Massnahme zum jetzigen Zeitpunkt aus. Landtagsfraktion und Parteipräsidium sind der Ansicht, dass auch andere Massnahmen aktuell ausreichend Spielraum bieten, um das geforderte Mass an Reserven im 20-Jahreshorizont sicherzustellen», schrieb die Bürgerpartei in einer Mitteilung. 

Dreiteiliger Vorschlag der FBP
Am 11. Februar brachte die FBP dann einen dreiteiligen Alternativvorschlag in die Diskussion ein. «Mit diesem wird erzielt, dass zum einen ein Grossteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber nicht starker belastet werden und zum anderen der Export von Steuergeldern ins Ausland nicht weiter erhöht wird. Zudem wird der Vorschlag auch den Rentnerinnen und Rentnern zum Vorteil gereichen», teilte die Partei in einer Medienaussendung mit. Entsprechend stellt sich die Landtagsfraktion der FBP eine Erhöhung der Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. «Dies jedoch nicht als alleinige Massnahme, da die damit einhergehende Erhöhung der Lohnnebenkosten sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Wirtschaft nachteilig wäre.» Daher soll eine Senkung der Krankenkassenprämien die Beitragserhöhung auffangen, wiederum finanziert über eine Kürzung der Zuweisungen des Landes an die finanzstarken Gemeinden. Da mit diesem Lösungsvorschlag der Staatsbeitrag an die AHV nicht erhöht werde, finde auch kein Anstieg des Exports von Steuergeldern ins Ausland statt, wo zwei Drittel der Rentenbezüger leben.

VU für höheren Staatsbeitrag
Beim Koalitionspartner VU stiess dieser Vorschlag der FBP wiederum auf wenig Gegenliebe. Parteipräsident Günther Fritz bezeichnetet ihn in einem Standpunkt als «finanzpolitischen Salto mortale» und verwies darauf, dass die FBP sich in den vergangenen Jahren stets gegen «verschiedene Erhöhungen zugunsten der Bevölkerung und insbesondere gegen eine Erhöhung des OKP-Staatsbeitrags» ausgesprochen habe. Auch in Sachen Zweckbindung von Staatseinnahmen, gegen welche sich die FBP immer gewehrt habe, handle es sich um eine völlige Umkehr vom bisherigen Prinzip. Der VU-Präsident sprach sich auf jeden Fall gegen eine stärkere Belastung der Bevölkerung und damit gegen Beitragserhöhungen aus. Das von der AHV benötigte Geld müsse also aus der Staatskasse kommen.

Der Verwaltungsrat (2016–2020) sowie der Vertreter der Regierung: Dr. Patrick Markart, Thomas Verling, Cornelia Marxer, Mag. iur. Raphael Näscher LL.M. (Präsident), Dr. Mauro Pedrazzini (Ministerium für Gesellschaft), Judith Hoop, Melanie Lampert-Steiger und Rudolf Lampert (v. l.).

Export, ja oder nein?
Keine Einigkeit herrschte – wenig überraschend – auch in der Opposition. «Die Minderheit in der AHV sind Inländer und [sie] müssten mit einem Staatsbeitrag aus Steuereinnahmen auch das Beitragsdefizit für die im Ausland wohnenden Beitragszahler übernehmen. Der Staatsbeitrag ist ungeeignet, um alle AHV-Versicherten zur Stabilisierung der AHV ins Boot zu holen. Ein Staatsbeitrag der liechtensteinischen Steuerzahler für das Beitragsdefizit der Ausländer? Wir sind dagegen», schrieben die Abgeordneten der Demokraten pro Liechtenstein in einem Leserbrief. Dementsprechend plädierten sie für eine Anhebung der Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber. 

Die Freie Liste stört sich vor allem an der Tatsache, dass der Export von Steuergeldern ins Ausland immer wieder kritisiert wird. Im Vorfeld der Landtagsdebatte zum AHV-Gutachten spielten neuerdings «auch höhere Kreise» die «Ausländer-», sprich die «Pendler-Karte», hielten die FL-Abgeordneten in einem Leserbrief fest. Diese «höheren Kreise» suggerierten, dass Liechtensteiner benachteiligt werden, wenn der Staatsbeitrag an die AHV erhöht wird. «Das entbehrt jeder Grundlage», schrieb die FL-Fraktion und verwies auf die Rente für nicht erwerbstätige Ehepartner, von denen in Liechtenstein wohnhafte Versicherte profitierten sowie auf den höheren Medianlohn von Zupendlern, die folglich auch leicht überdurchschnittlich in die AHV einzahlten. «Ein ungerechtfertigter Export von AHV-Leistungen ist eine Mähr», lautete das Fazit der Freien Liste. 


«Niemand muss sich Sorgen machen»

Walter Kaufmann ist seit 30 Jahren in leitender Position bei der Liechtensteiner AHV beschäftigt. Seit bald 14 Jahren nimmt der Jurist die Stellung des Direktors ein. Im Interview gibt er einen Einblick in die Lage des wichtigsten Liechtensteiner Sozialwerks.

Wie beurteilen Sie die finanzielle Situation der Liechtensteiner AHV?
Walter Kaufmann:
Unter dem Strich steht die AHV auf einem guten Ausgangspunkt. Sie ist gerüstet, um die kommenden Herausforderungen anzunehmen. Niemand muss sich Sorgen machen, dass die AHV heute oder in Zukunft zusammenbrechen könnte. Die AHV ist sehr solide finanziert. Das zeigt das aktuelle versicherungstechnische Gutachten, das in der März-Sitzung des Landtags behandelt worden ist. Hier sieht man, dass die AHV ihre finanziellen Verpflichtungen über die nächsten Jahrzehnte erfüllen kann. Selbst ohne Massnahmen wird die AHV im Jahre 2038 noch mehr als vier Jahresausgaben Reserve haben. Gesetzlich vorgesehen ist allerdings eine noch grössere Sicherheitsrücklage, nämlich fünf Jahresausgaben. Der Gesetzgeber wird also Massnahmen einleiten, um dieses dicke Polster für die nachfolgenden Generationen aufrecht zu erhalten.

2019 war finanziell ein sehr gutes Jahr für die AHV. Die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sind im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen. Auch die Rendite der Vermögensanlagen war sehr gut; das schlechte Ergebnis des Vorjahrs wurde mehr als aufgeholt. Betrachtet man die letzten fünf Jahre, so brachten zwei Jahre negative Vermögenserträge und drei Jahre positive. Insgesamt betrachtet ergaben die Jahre 2015 bis 2019 bei den Vermögensanlagen der AHV ein Plus von 363 Millionen Franken. Das sind im Durchschnitt über 72 Millionen Franken pro Jahr. Allerdings ändert das gute Ergebnis 2019 nichts daran, dass der Gesetzgeber Massnahmen einleiten muss. Für diesen Weg in die Zukunft startet die AHV von einem guten Ausgangspunkt mit aktuell 10,8 Jahresausgaben in Reserve. Im versicherungstechnischen Gutachten war noch vom Stand 2018 ausgegangen worden, als die AHV 10,2 Jahresausgaben auf der hohen Kante hatte. Das heisst, unsere solide Ausgangslage hat sich mit dem guten Jahresergebnis 2019 noch leicht verbessert.

Selbst ohne Massnahmen wird die AHV im Jahre 2038 noch mehr als vier Jahresausgaben Reserve haben.

Walter Kaufmann, Direktor

Die Lösungsvorschläge zur langfristigen Sicherung der AHV sind bekannt, naheliegend und in ihrer Anzahl übersichtlich, was in der Natur der Sache liegt. Welche Massnahme würden Sie persönlich befürworten?
Spekulationen über den Ausgang des politischen Prozesses will die AHV-Anstalt vermeiden. Das ist Sache des Landtags. Die versicherungsmathematischen Gutachten werden seit Jahrzehnten im Rhythmus von zirka fünf Jahren erstellt. Das ist ein ganz normaler Prozess, der in die Zukunft gerichtet ist. Man muss, wie bei jedem Unternehmen, routinemässig überlegen, welche Schritte dieses wichtige Sozialwerk widerstandsfähig halten können. Die dabei regelmässig diskutierten drei grossen Massnahmen sind eine Erhöhung der Beiträge, des Rentenalters und des Staatsbeitrages. Denkbar sind zudem finanzielle Verschiebungen unter den Sozialversicherungen: Würden die AHV-Beiträge erhöht, könnte man zur Kompensation gleichzeitig die Beiträge zur Familienausgleichskasse und/oder zur Invalidenversicherung senken. Diese beiden Kassen sind ja überfinanziert. Das ist unkompliziert und wurde schon 2012 kostenneutral für Versicherte und Arbeitgeber so gemacht. Eine einzelne Massnahme allein wird aber kaum genügen. Ich denke, man braucht eine gute Mischung, um die Kosten angemessen unter den Beteiligten zu verteilen. Welchen Mix man will, das ist keine versicherungstechnische und vor allem keine Entscheidung der AHV-Anstalt, das ist eine politische Entscheidung. Gerade der Staatsbeitrag ist natürlich ein Thema, bei dem im Wahlkampfjahr die Politik gefordert ist und diszipliniert arbeiten muss. Dieser politische Prozess hat begonnen, braucht aber seine Zeit. Nach der Landtagssitzung vom März (Anmerkung der Redaktion: Das Interview wurde vor der Landtagssitzung geführt) sehen wir nun weiter. Unsere Aufgabe in der Verwaltung ist es, die Fragen der Politiker zu technischen Details zu beantworten und später dann die beschlossenen Neuerungen umzusetzen.

Der Export von Steuergeldern ins Ausland bei einer Anhebung des Staatsbeitrags hat kritische Stimmen hervorgerufen. Wie viel Geld überweist die AHV tatsächlich pro Jahr ins Ausland und wie viel bleibt in Liechtenstein?
Die Diskussion um den Export von Steuergeld ins Ausland geht im Zusammenhang mit der AHV an der Sache vorbei. Richtig ist, dass es einen Staatsbeitrag zur liechtensteinischen AHV gibt. Der geht nur zu einem sehr geringen Teil an Auslandsrenten, weil Grenzgänger hier arbeiten und als Beschäftigte relativ viele Beiträge zahlen. Wenig bis fast gar keine Beiträge zahlen hingegen die Nichterwerbstätigen. Dazu zählen etwa Lehrlinge, Studenten, Hausfrauen oder Behinderte in Liechtenstein. Auch Personen über 65 zahlen keine AHV-Beiträge, selbst wenn sie weiter erwerbstätig sind. Für die Zeit der Ausbildung, Kindererziehung oder Invalidität werden sehr grosszügig Rentenanwartschaften angerechnet. Wer als Nichterwerbstätiger in einem extremen Fall bis zum Rentenalter nur den Mindestbeitrag von rund 350 Franken im Jahr zahlt, hat damit eine Rente von 15’000 Franken im Jahr garantiert. Das geht natürlich nur für nichterwerbstätige Personen mit Wohnsitz Liechtenstein. Wer finanziert ein solches System? Genau dafür braucht es eben auch die Finanzierung durch den Staat mit Steuergeldern. Schauen Sie, der Grundgedanke ist so: Der Staatsbeitrag deckt die sozialpolitischen Zwecke, die Beiträge decken die Renten der Erwerbstätigen und der Vermögensertrag der AHV hält die Kosten für Arbeitgeber, Versicherte und Staat so niedrig wie möglich. Renten, für Liechtensteiner und andere, werden in die ganze Welt ausgerichtet. Die erwerbstätigen Grenzgänger haben ihre Beiträge bezahlt, ihren Anteil zur Wertschöpfung erbracht und haben Anspruch auf ihre Rente. Diese Rente zahlt die AHV ins Ausland, nicht mehr und nicht weniger. Im Inland hingegen profitieren zum Beispiel die Nichterwerbstätigen durch das oben geschilderte Beispiel vom System der Umverteilung. Indem der Staat einen Beitrag an die AHV leistet, fördert er also sozialpolitische Zwecke. Erziehungsgutschriften etwa, die sind ja nicht durch Beiträge finanziell unterlegt. Der Staat entscheidet hier also, was ihm die Unterstützung von Älteren, Behinderten oder von Familien in Liechtenstein wert ist.

Nun zu den konkreten Zahlen: Betrachtet man die letzten fünf Jahre, 2015 bis 2019, so lag der Anteil der Beiträge an den Gesamteinnahmen bei 68 Prozent. Der Anteil der Vermögenserträge betrug 20 Prozent und der Staatsbeitrag deckte den recht kleinen Rest von nur 12 Prozent ab. Davon wiederum ein kleiner Teil betrifft im Ausland lebende Personen, prozentual von der Gesamtsumme also sehr wenig. In Liechtenstein würde die Wirtschaft ohne Grenzgänger nicht mehr funktionieren, sie haben mehr als die Hälfte aller Arbeitsplätze inne und zahlen mehr als die Hälfte der AHV-Beiträge aus Löhnen. 65 Prozent der AHV-Rentner leben im Ausland. Wir haben aber nicht 65 Prozent der Zahlungen ins Ausland ausgerichtet, sondern nur 36 Prozent. Insgesamt zahlte die AHV im letzten Jahr 304 Millionen Franken an Renten aus, davon gingen nur 110 Millionen Franken an Personen im Ausland. Die Zupendler sind, wie man unschwer erkennt, grundsätzlich kein «schlechtes Versicherungsrisiko» für die AHV. Der vollzeiterwerbstätige Grenzgänger mit normalem Lohn zahlt typischerweise mehr ein, als für die Berechnung der Maximalrente nötig wäre. Was er an solchen Solidaritätsbeiträgen mehr einzahlt, dient auch zur Finanzierung von Renten jener Personen, die weniger einzahlen, zum Beispiel eben die Nichterwerbstätigen. Natürlich zahlen auch inländische Spitzenverdiener solche Solidaritätsbeiträge. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei den Grenzgängern bereits der Normalverdiener Solidaritätsbeiträge zahlt, weil seine Lohnabzüge nicht zur Hälfte auf das Konto seines Ehepartners transferiert werden. Denn das Rentensplitting zwischen Ehegatten ist nur möglich, wenn beide Partner in Liechtenstein versichert sind. Das ist bei im Inland wohnhaften Personen der Normalfall, bei Grenzgängern hingegen nicht. Verkürzt und plakativ gesagt, bezahlt ein Alleinverdiener aus Liechtenstein einmal richtig Beiträge und bekommt zwei Renten für sich und seine Frau, sein Kollege aus Österreich hingegen bekommt bei gleich hohen Beiträgen nur eine Rente, nämlich seine eigene. Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass Personen, die nicht oder nur geringfügig erwerbstätig sind und/oder geringe Löhne erzielen, für die AHV tatsächlich ein finanziell schlechtes Risiko sind. Das gilt für Grenzgänger, das gilt aber auch für Personen mit Wohnsitz in Liechtenstein. 

Was den Staatsbeitrag im Allgemeinen betrifft, so wurde er 2011 fast halbiert. Heute beträgt er noch 30 Millionen Franken. Wie steht Liechtenstein damit im Vergleich zu den Nachbarstaaten und Deutschland da?
Der Staatsbeitrag an die AHV ist in Prozent des Ausgabenvolumens der AHV heute deutlich geringer als in den Nachbarstaaten. Über den Daumen gepeilt, trägt in der Schweiz der Bund zusammen mit der Spielbankenabgabe rund einen Viertel der Ausgaben der AHV, in Österreich ist es leicht höher und in Deutschland ist es ein Drittel. Prozentgenaue Vergleiche sind trügerisch, weil die Systeme sich unterscheiden. Wir in Liechtenstein trennen AHV und IV. In Deutschland und Österreich ist es ein gemeinsames System, separat kommen noch Beamtenpensionen dazu, die beispielsweise der deutsche Staat vollumfänglich allein finanziert. In der Schweiz wird übrigens auch die IV durch Steuern mitfinanziert; der Beitrag ist abhängig von der konjunkturellen Entwicklung, höchstens die Hälfte und mindestens 37,7 Prozent der Jahresausgaben. In Liechtenstein zahlt der Staat faktisch seit 2015 keinen Beitrag mehr an die IV. All das zeigt, dass man beim Versuch von prozentgenauen Vergleichen aufpassen muss. In Liechtenstein lag der Staatsbeitrag an die AHV in den Jahren 2018 und 2019 bei rund einem Zehntel der Rentenaufwendungen, Tendenz abnehmend. Denn in den kommenden Jahren werden die Rentenausgaben stärker steigen als der Staatsbeitrag. Daraus folgt, dass der Staatsbeitrag, so wichtig er für die AHV ist, leider prozentual weiter sinkt. Schon dieses Jahr werden es voraussichtlich weniger als zehn Prozent unserer Ausgaben sein. Der Staatsbeitrag ist in den letzten Jahren tatsächlich stark gekürzt worden: 2014 lag er inklusive der AHV-systemfremden, zweckgebundenen Schwerverkehrsabgabe bei 60 Millionen Franken, 2015 dann bei 50 Millionen Franken und 2018 bei der Hälfte der ursprünglichen Summe, nämlich bei 30 Millionen Franken. Seither steigt der Staatsbeitrag wieder parallel zum Konsumentenpreis-Index. 2019 waren es 30,3 Millionen. 

Für welche Massnahme der Landtag und die Regierung sich am Ende auch entscheiden: Wird das Rentenalter mittel- bis langfristig steigen und mit einer Anhebung auf welches Lebensalter rechnen Sie?
Die liechtensteinische AHV bietet ihren Versicherten mit dem flexiblen Rentenalter einen grossen Vorteil. Jedermann kann zwischen 60 und 70 in den Ruhestand gehen. Diese Regelung sollte auf jeden Fall beibehalten werden. Das Alter 65 ist derzeit das sogenannte Referenzalter, ab dem ein Versicherter den vollen Rentenanspruch geniesst. Bezieht man die Rente vorher, gibt es Abschläge, danach Zuschläge. Man muss nicht gross spekulieren, um voraussagen zu können, dass der Gesetzgeber das Referenzalter 65 im Lauf der Zeit wohl anheben wird, weil die Lebenserwartung steigt. Wann und in welcher Weise dies geschehen wird, ist offen. Andere Länder kennen verschiedene Modelle: Referenzalter 66 oder 67 für jüngere Jahrgänge zum Beispiel oder eine kontinuierliche automatische Erhöhung parallel zur steigenden Lebenserwartung oder auch negative Anreize, um eine «Frühverrentung» oder einen Rentenvorbezug unattraktiv zu machen. Wo unser liechtensteinisches Referenzalter in 20 Jahren sein wird, kann Ihnen niemand mit Sicherheit sagen, dass es höher als heute sein wird, halte ich für wahrscheinlich. 

Selbst nach dem Bericht und Antrag von Gesellschaftsminister Pedrazzini, wie auch immer die später ergriffenen Massnahmen aussehen, werden die Reserven der AHV bis 2038 sinken. Wird sich der Abwärtstrend wieder umkehren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer-Jahre keine AHV mehr beziehen oder ist mittelfristig mit einem weiteren Sanierungspaket zu rechnen?

In Art. 25bis des AHV-Gesetzes steht, dass die Regierung alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der Anstalt über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum erstellen lassen muss. Als erster Schritt, und genau da stehen wir heute, ist das Ergebnis dem Landtag binnen drei Monaten nach Erhalt des Gutachtens zur Kenntnis zu bringen. Das war diese Woche der Fall. Zeigt die versicherungsrechtliche Prüfung, dass am Ende dieses zwanzigjährigen Zeitraums das Vermögen der AHV unter das Fünffache der Jahresausgabe fällt, dann hat die Regierung dem Landtag Vorschläge für Massnahmen zu unterbreiten, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Zeitraums sicherstellen. Der Gesetzgeber hat damit eine ganz klare Vorgabe gemacht, welche die Regierung nun umsetzt. Die Regierung hat einen sinnvollen Weg gewählt, in diesem Gutachten drei denkbare Massnahmen und auch die Kombination der Massnahmen versicherungsmathematisch berechnen lassen, damit der Landtag für eine erste Diskussion überhaupt eine rechnerische Grundlage hat. Nach der Landtagsdebatte dürften wir dann konkrete Vorschläge der Regierung an den Landtag erwarten. Dafür hat die Regierung gemäss Art. 25bis AHV-Gesetz ein Jahr Zeit, nachdem der Landtag das Gutachten zur Kenntnis genommen hat. 

Man kann annehmen, dass die AHV über mehrere Jahre hinweg unter anderem ihre Rücklagen wird anzapfen müssen, um die Renten der geburtenstarken Jahrgänge zu finanzieren. Es kann sein, dass sich das Vermögen der AHV ab 2060 wieder verbessert, wenn die Babyboomer nicht mehr leben. Das weiss man aber nicht genau, weil man so weit voraus kaum verlässlich rechnen kann. Wie sich Wirtschaft, Arbeitsmarkt und auch die Gesamtgesellschaft bis dahin entwickeln, wird entscheidend sein. Wenn es gelingt, kontinuierlich Produktivitätsfortschritte zu erzielen, das Land politisch stabil bleibt und möglichst viele Menschen, vor allem die Frauen und Leute über 60 Jahren, in noch höherem Masse als heute erwerbstätig sein werden, dann bin ich zuversichtlich.

Wie optimistisch blicken Sie generell in Sachen AHV-Finanzen in die Zukunft?
Sehr. Die AHV wird es noch geben, wenn ich schon lange nicht mehr lebe. Wir denken eben nicht in Jahren, sondern in Generationen.