Über 188 Betriebe und über 1’000 Personen kontrolliert

Die ZPK SAVE, die Zentrale Paritätische Kommission der Stiftung SAVE zur Über­wachung von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen in Liechtenstein, blickt auf das Jahr 2019 zurück. Der Tätigkeitsbericht 2019 der Stiftung SAVE kann auf der Homepage der ZPK kostenfrei heruntergeladen werden.

Bei den Kontrollen in Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) werden die Löhne und Arbeitsbedingungen von inländischen ausländischen Arbeitnehmern (Ent­sandte) von der ZPK überprüft und wenn nötig Nachzahlungen eingefordert und Strafen ausge­sprochen. Kontrolliert werden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Jahresendzulage (13. Monatslohn/Gratifikation), Arbeitszeit und Ferien, Führung einer Arbeits­zeitkontrolle, Abzug und Zulage der Sozialleistungen, Mittags- und Kilometerentschädigungen und Auswärtszulagen und weitere Anstellungsbedingungen nach GAV. Insgesamt setzt die ZPK fünfzehn allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge in Liechtenstein durch, was die eine oder andere Herausforderung mit sich bringt, was die Zahlen im Tätigkeitsbericht 2019 auch bestätigen.

Insgesamt wurden im Jahr 2019 188 Betriebe mit über 1’000 MitarbeiterInnen kontrolliert.

Entsendebetriebe: Im Berichtsjahr konnten bei 61 Entsendebetrieben Lohnbuchkontrollen angeordnet und 205 Personen von Entsendebetrieben auf «Baustellen» kontrolliert werden. Die meisten Betriebe stammen aus der Schweiz, Österreich und Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Strafen und Sanktionen wie Entsendesperren wurden vom Amt für Volkswirtschaft festgelegt und können auf der Homepage des Amtes eingesehen werden.

Inlandsbetriebe: Bei Inlandsbetrieben wurden 31 Betriebe im Berichtsjahr zu Lohnbuchkontrollen eingeladen und 6 Personen konnten auf Baustellen kontrolliert werden. Total wurden im Jahr 2019 über CHF 50’000 an Konventionalstrafen und CHF 18’000 an Kontrollkosten verrechnet. Diese Kontrollkosten haben gegenüber dem Vorjahr um 44 % zugenommen.

72 von 78 Lohnbuchkontrollen (Betrieben) aus dem Jahr 2018 konnten abgeschlossen werden. Auffällig sind die über CHF 189’000 geleisteten Nachzahlungen (2017: > CHF 260’000) auf Aufforderung der ZPK hin. Auffällig ist auch, dass fast ein Viertel der kontrollierten Betriebe gar keine schriftlichen Arbeitsverträge besassen, obwohl dies nach ave GAV Pflicht ist. Ebenso viele Betriebe hatten sogar die Mindestlöhne unterschritten und 29 % hatten zu wenig übersichtliche Lohnabrechnungen den MitarbeiterInnen ausgehändigt. Über 28 % führten keine Arbeitsrapporte. Zahlen die ernüchternd sind und zum Nachdenken anregen sollten!

Die meisten Lohnbuchkontrollen aus dem Jahr 2019 sind noch im Gange. Auffällig ist vor allem, dass sich einerseits die Kooperationsfreudigkeit gegenüber der Kontrollstelle in letzter Zeit verringert hat und andererseits, dass immer mehr Betriebe festgestellt werden, die sich trotz Pflicht nicht bei der ZPK deklariert haben. Beides kann auch Konventionalstrafen nach sich ziehen. Falls alle Bemühungen der ZPK reissen, wird der Gang zum Gericht leider unerlässlich.

Die Geschäftsstelle empfiehlt allen, die allgemeinverbindlichen Bestimmungen zu informieren und nicht erst Kontrollen der ZPK abzuwarten. Die ZPK hat auf ihrer Homepage www.zpk.li Merkblätter, Vorlagen usw. aufgeschaltet. Falls dennoch Unklarheiten oder Fragen vorhanden sind, kann sie auch gerne kontaktiert werden.

Neue allgemeinverbindliche Regelungen ab 1. April 2020
Diverse neue allgemeinverbindliche Regelungen werden per 1. April 2020 in Kraft treten. Die ZPK wird diese bei Erhalt umgehend auf ihrer Homepage aufschalten. Sie empfiehlt, diese zu lesen und die neuen Bestimmungen einzuhalten. Bei Fragen steht sie gerne zur Verfügung.

Die ZPK SAVE: Für die Überwachung und den Vollzug von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeits­verträgen wurde von den Sozialpartnern (Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband und Wirtschaftskammer Liechtenstein) die Stiftung SAVE im Jahr 2007 gegründet. Für den Vollzug und die Kontrolle wurde von der Stiftung die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) eingesetzt. Die ZPK hat die Aufgabe und Kompetenz, die Einhaltung der GAV-Bestimmungen im zu­ständigen Geltungsbereich zu kontrollieren. Für Entsendekontrollen gibt es eine Leistungsverein­barung zwischen der Regierung und der ZPK. Derzeit existieren fünfzehn ave GAV in Liechtenstein.