Spielerschutz: Alle Mitarbeiter sind geschult

Das Grand Casino Liechtenstein in Bendern nimmt den Spielerschutz und die Bekämpfung der Spielsucht sehr ernst. Allerdings seien die oft propagierten bilateralen Sperrlisten zwischen Liechtenstein und der Schweiz alleine keine Lösung, führt Reinhard Fischer, der Geschäftsführer des Grand Casinos, aus.

Wer ist dafür verantwortlich, zu erkennen, ob ein Spieler im Grand Casino suchtgefährdet ist?
Reinhard Fischer: Unser Management-Team ist von unseren Sozialkonzept-Partner, der Stiftung Maria Ebene, geschult, Spieler mit potenzieller Gefährdung zu erkennen. 

Wie sind die Mitarbeiter auf diese Aufgabe vorbereitet worden?
Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter in Bezug auf das Sozialkonzept geschult und erhalten jährlich Weiterbildungen und Refresher-Kurse zur Festigung und zur Sensibilisierung dieses Themas. Die Grundausbildungen sind für alle Mitarbeiter obligatorisch und es gibt keinen Mitarbeiter, der in dieser Hinsicht nicht geschult ist.

Woran erkennen die Mitarbeiter des Grand Casinos, dass jemand suchtgefährdet ist und welche Parameter kommen zum Einsatz?
In unserem Sozialkonzept ist die Anzahl von zwölf Besuchen pro Monat ein Indikator, um sich das Spielverhalten eines Gastes näher anzusehen. Jedoch ist diese Grenze lediglich als Richtwert zu sehen. Wir reagieren natürlich viel früher, sollten sich Anzeichen einer Suchtgefährdung zeigen. Andere Parameter sind zum Beispiel Spielhöhe, Verhalten, Dauer der Besuche etc. Die Indikatoren und Parameter sind in diesem Bereich sehr vielfältig und individuell zu betrachten.

Wie sehen die nächsten Schritte aus, wenn jemand mit seinem Spielverhalten auffällt?
Sollte sich ein auffälliges Spielverhalten zeigen, so wird zuerst mit dem Gast das Gespräch gesucht, um die Situation genauer analysieren zu können. Zeigt sich hierbei, dass ein Gefährdungspotenzial besteht, so wird ein Gespräch hinsichtlich des Spielverhaltens und gegebenenfalls zur finanziellen Lage geführt. Dies kann bis hin zur Einholung von Dokumenten zu Beurteilung der Finanzlage führen. Sollte sich jedoch eine potenzielle Spielsuchtgefährdung zeigen, so empfehlen wir dem Gast eine Beratung in einem der Institute unseres Sozialkonzept-Partners und übernehmen hierfür auch die Kosten. 

Was sind die Folgen? Zum Beispiel: Wie lange dauert eine Sperre?
Sollten die Gespräche den Verdacht einer Spielsucht-Gefährdung zeigen, so raten wir dem Gast zu einer Spielsperre. Wir bieten auch die Möglichkeit die Besuche in den Liechtensteiner Casinos auf eine Maximale Anzahl pro Monat zu beschränken, um der potenziellen Spielsucht entgegenzuwirken. Eine Spielsperre hat bei uns eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und kann erst nach Ablauf dieser Frist und genauer Prüfung der finanziellen Lage des gesperrten Spielers wieder aufgehoben werden. Die Frist verlängert sich automatisch und kann nur gegen Ansuchen des Gastes wieder aufgehoben oder geändert werden.

Wie ist das zugrundeliegende und gesetzlich vorgesehene Konzept zustande gekommen und inwiefern hat es sich bereits bewährt?
Unser Sozialkonzept ist vom AVW geprüft und für gesetzeskonform erklärt worden. Das Konzept ist ein Teil des Bewilligungsverfahrens und wird durch einen Spezialisten geprüft. Die Umsetzung dieses Konzeptes wird vom AVW kontrolliert und wir berichten monatlich über die durchgeführten Gespräche, Sperren und Besuchsvereinbarungen. Die gemeinsame Datenbank der Spielsperren der Liechtensteiner Casinos gewährleistet zusätzlich eine effektive Umsetzung der Sozialkonzepte der Casinos im Lande. Die Konzepte haben sich in den Casinos mittlerweile seit mehr als zwei Jahren bewährt.

Inwiefern kontrolliert das zuständige AVW die Umsetzung des Konzepts und seine Wirksamkeit?
Durch monatliche Berichte und einen ausführlichen Jahresbericht werden die Umsetzung der Prozesse und die Entwicklung der Spielsperren und Besuchsvereinbarungen kontrolliert.

Spielerschutzbeauftragte Boglàrka Rosenfeldnè Sütő und Geschäftsführer Reinhard Fischer

Kann sich jemand auch selbst auf die Sperrliste setze lassen? Sich allenfalls auch wieder entfernen?
Die freiwillige Spielsperre, festgehalten in Artikel 23, Absatz 4 des Geldspielgesetzes, ist die häufigste Form der Spielsperre. Um eine Spielsperre zu entfernen, muss zunächst der Grund, der zu dieser Sperre geführt hat, weggefallen sein, wie es in Absatz 3 des zitierten Gesetzesartikels definiert ist. In jedem Fall muss jedoch ein Prozess durchlaufen werden, indem die finanziellen und sozialen Umstände des Gastes analysiert werden, um eine Beurteilung machen zu können. Diese Beurteilungen werden protokolliert und die Sperre gegebenenfalls aufgehoben oder verlängert.

Kommen die Spielerschutzmassnahmen häufig zum Einsatz? Ist Spielsucht ein weitverbreitetes Problem?
Das Thema Spielsucht ist ein sehr ernstes und darf natürlich nicht unterschätzt werden, jedoch wird es in vielen Medien sehr stark hochstilisiert. Die Gefährdung durch Online-Angebote ist wesentlich höher und unkontrollierbarer als die Gefährdung in den lizensierten Casinos. Selbst die Schweizer Glückspielbehörde ESBK sagt, ich zitiere: «Gemäss den Ergebnissen der von der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) und der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission (Comlot) gemeinsam in Auftrag gegebenen Studie wiesen im Jahr 2017 2,8 Prozent der befragten Personen ein risikoreiches Spielverhalten auf, 0,2 Prozent ein pathologisches Spielverhalten. Bei den Häufig-Spielenden bestätigt sich die rückläufige Tendenz. Bezüglich der Nutzung des Spielangebotes internationaler Onlineanbieter zeigt sich eine besonders hohe Rate an risikoreich bzw. pathologisch Spielenden (22,1 Prozent), verglichen mit anderen Spielformen (zwischen 2,9 Prozent und 14,3 Prozent).»

Gegenstand der öffentlichen Debatte ist häufig die Tatsache, dass in der Schweiz gesperrte Personen in Liechtenstein spielen dürfen. Wie ist hier der neuste Stand und wie stehen Sie zu einem allfälligen grenzüberschreitenden Datenaustausch?
Einen grenzüberschreitenden Datenaustausch explizit nur zwischen der Schweiz und Liechtenstein halte ich für nicht ausreichend. Wenn man über einen Datenaustausch zwischen den Ländern spricht, dann sollte man eine Lösung mit Österreich, Deutschland und der Schweiz finden. Eine bilaterale Lösung mit der Schweiz ist nicht ausreichend, da die Spieler – speziell in unserer Region – dann nach Österreich oder Deutschland ausweichen und dort die Casinos besuchen. Die Diskussion, die aufgrund der Öffnung des Glückspielmarktes in Liechtenstein entbrannt ist, halte ich für übertrieben, da es diese Situation schon seit langer Zeit zwischen der Schweiz, Österreich, Deutschland, Italien und auch Frankreich gibt. Die in der Schweiz gesperrten Spieler sind in der Vergangenheit auch immer über die Grenzen in die Nachbarländer der Schweiz zum Spielen gefahren und ein Datenaustausch wurde hier nie umgesetzt. Wenn man eine Lösung im Sinne des Spielerschutzes andenkt, so hätte diese nur dann Sinn, wenn sie europaweit Gültigkeit hätte. Bilaterale Lösungen verschieben die Problematik nur in andere Länder und lösen sie nicht.