AHV: Anpassung der Akontozahlungen

Regierung und Landtag haben ein Massnahmenpaket in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus verabschiedet. Dabei sind unter anderem auch Zahlungserleichterungen im Bereich der AHV-Beiträge genannt. So können die Akontozahlungen an die AHV angepasst werden. Ausserdem sind allenfalls auch Zahlungsaufschübe möglich, diese müssen individuell vereinbart werden.

Bezüglich der zu zahlenden Beiträge gab es bisher schon die Möglichkeit zur vorübergehenden Entlastung. Die AHV stellen periodisch – je nach Erwerbssumme – monatlich oder quartalsweise Akontobeiträge in Rechnung. Die Höhe der Akontobeiträge basiert auf Vorjahreszahlen. Sollte ein Arbeitgeber auf Grund der Massnahmen in Zusammenhang mit dem Coronavirus niedrigere Lohnsummen ausrichten oder ein Selbständigerwerbender geringere Einkommen erzielen, so kann dies gemeldet werden, damit die Höhe der Akontobeiträge von Seiten der AHV angepasst wird.

Ausserdem besteht die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub zu vereinbaren. Kann ein Beitragspflichtiger, zum Beispiel ein Arbeitgeber oder ein Selbständigerwerbender, glaubhaft darlegen, sich in finanzieller Bedrängnis zu befinden, so kann die AHV in vielen Fällen einen Zahlungsaufschub gewähren und Ratenzahlungen vereinbaren. Solche Ratenzahlungen sind zinsfrei.