Motorfahrzeugsteuer gegen Klimaziele

Die Statistik 2019 der neu zugelassenen Personenwagen (Vaterland und Volksblatt vom 20.2.2020) zeigt es leider sehr deutlich: Auto-Mobilität ist im Konflikt mit den Klimazielen! Auf der Homepage des Landes ist zu lesen: “Der durchschnittliche CO2-Emissionswert pro Fahrzeug erhöhte sich innert Jahresfrist von 146 Gramm auf 149 Gramm pro Kilometer. Die durchschnittliche Leistung der erstzugelassenen Personenwagen stieg im gleichen Zeitraum von 152 Kilowatt auf 158 Kilowatt.” Der EU-Zielwert für 2020 ist 95 Gramm CO2 pro Kilometer.

Mit ihrem Postulat vom 5.9.2013 wollte die FL eine verursachergerechte Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuer erreichen. Leider ohne Erfolg im Landtag. Gegenüber dem Vaterland (22.11.2019) erklärt das Amt für Strassenverkehr (ASV) auf Anfrage, dass derzeit keine «grundlegende Anpassung» der Motorfahrzeugsteuer vorgesehen sei und dass sich das Gesamtgewicht als «solide Berechnungsgrundlage» bewährt habe. Doch offensichtlich hat die Gewichts-Berechnungsgrundlage keine reduzierende Wirkung auf den CO2-Ausstoss.

Ohne grundlegende Änderung der Motorfahrzeugsteuer scheint nur eine massive Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer für schwere Personenwagen möglich, um sich nicht noch weiter von den Klimazielen zu entfernen. Vielleicht wäre es sinnvoll, das FL-Postulat für eine verursachergerechte Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuer wieder aus der Versenkung zu holen und darüber ohne Hemmungen nachzudenken. Eine Kombination von Gesamtgewicht und CO2-Emissionswert? Oder Road Pricing einführen: Auf allen öffentlichen Strassen während des ganzen Tages für alle Fahrzeuge und alle Fahrten mit sozial und wirtschaftlich verträglichen Abstufungen der km-Preise. Und dann die Motorfahrzeugsteuer abschaffen.