FMA: Massnahmen zum Schutz der Versicherer und Reputation

FMA verfügt zwangsweise Übertragung
des Versicherungsbestandes

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat den Versicherungsbestand der Sikura Leben AG mit sofortiger Wirkung zwangsweise auf die Quantum Leben AG übertragen und der Sikura Leben AG die Bewilligung entzogen. Diese Zwangsmassnahmen wurden zum erforderlichen und wirksamen Schutz der Versicherteninteressen und der Reputation des Finanzmarktes Liechtenstein verfügt.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz stellt zum Schutz der Versicherten besondere Anforderungen an das Aktionariat von Versicherungsunternehmen. Das direkte und indirekte Aktionariat der Sikura Leben AG erfüllte die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Damit bot das Aktionariat keine Gewähr für eine solide und umsichtige Führung des Unternehmens.

Die Versicherungsverträge laufen unverändert und ohne Unterbruch bei der Quantum Leben AG weiter. Diese tritt in alle Rechte und Pflichten der Sikura Leben AG aus den Versicherungsverträgen ein. Mit den Versicherungsverträgen werden auch die dafür vorgesehenen Mittel auf die Quantum Leben AG übertragen. Für die Versicherungsnehmer ändert sich einzig der Vertragspartner. Die Quantum Leben AG wird die Versicherungsnehmer in den nächsten 30 Tagen schriftlich und im Detail über die Übertragung der Policen informieren. Sie steht den Versicherungsnehmern zudem für Anfragen zur Verfügung.

Die Quantum Leben AG, Vaduz, ist ein von der FMA bewilligtes und beaufsichtigtes Lebensversicherungsunternehmen. Die Quantum Leben AG wahrt die Versicherteninteressen und stellt die ordnungsgemässe Verwaltung der Versicherungsverträge sicher. Die Quantum Leben AG erfüllt sämtliche Voraussetzungen, um den Versicherungsbestand zu übernehmen, die Versicherteninteressen zu wahren und die ordnungsgemässe Fortführung sicherzustellen. Die FMA hat der Quantum Leben AG aufgetragen, die erforderlichen Massnahmen zur Übernahme des Versicherungsbestandes umzusetzen.

Die FMA hatte am 4. Dezember 2019 die Ernst & Young AG, Zweigniederlassung Zürich, als Sonderbeauftragte bei der Sikura Leben AG eingesetzt. Grund dafür waren Zweifel an der finanziellen Solidität und persönlichen Integrität der direkten und indirekten Aktionäre der Gesellschaft. Die Sonderbeauftragte hat sämtliche Befugnisse, die den Organen der Sikura Leben AG sowie deren einzelnen Mitgliedern nach Gesetz oder Statuten zustehen. Die Sonderbeauftragte sorgt für eine ordnungsgemässe Fortführung des Geschäftsbetriebs und wahrt die Interessen der Versicherten der Sikura Leben AG. Die FMA hatte damit eine zusätzliche aufsichtsrechtliche Massnahme zum Schutz der Versicherungsnehmer getroffen.

Bereits am 25. September 2018 hatte die FMA der Sikura Leben AG mit sofortiger Wirkung Verfügungen zu Lasten des Gesellschaftsvermögens an Aktionäre und Nahestehende untersagt. Mit Verfügung vom 24. Juni 2019 untersagte die FMA der Sikura Leben AG zudem den Abschluss neuer Versicherungsverträge.