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AHV: Teuerungsanpassung für unsere Rentner und Rentnerinnen?

Der FBP-Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser kündigt zusammen mit der FBP-Fraktion den parlamentarischen Eingang einer Interpellation zur «Teuerungsanpasssung für AHV-Renten» an.

FBP-BLICKWINKEL – Das Thema der AHV-Renten-Teuerungsanpassung beschäftigt mich einerseits aufgrund zahlreicher Diskussionen mit AHV-Rentnern und -Rentnerinnen sowie andererseits infolge der Beobachtung der diesbezüglichen Teuerungsanpassungen in den Nachbarstaaten Schweiz und Österreich.

Von Johannes Kaiser, FBP-Landtagsabgeordneter

Die Teuerungsausgleichs-Praxis für AHV-Renten war in Liechtenstein bis ins Jahr 2011 identisch mit der Schweizer Regelung, dies widerspiegelte sich auch in der gleichen Formulierung der diesbezüglichen Gesetzgebung. Die Anpassung der Renten orientierte sich an der Lohn- und Preisentwicklung – mit anderen Worten errechnete sich die Anpassungspraxis an einem Mischindex, welcher durch das arithmetische Mittel zwischen dem Lohnindex und dem Landesindex der Konsumentenpreise (Preisindex) errechnet worden ist. Die Regierung hatte die Möglichkeit, die AHV-Renten in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung anzupassen und auf diese Weise die Teuerung auszugleichen.

Aufhebung der Renten-Anpassung seit den Sparpaketen
Diese gesetzliche Regelung der Teuerungsanpassung der AHV-Renten wurde in Liechtenstein im Rahmen der Sparpakete zur Sanierung des Staatshaushaltes im Jahr 2011 aufgehoben und stattdessen allein der Preisindex als Berechnungsgrundlage einer möglichen Teuerungsanpassung für AHV-Rentner und -Rentnerinnen eingeführt. Dies war der damalige Beitrag der AHV-Generation – und natürlich auch der künftigen AHV-Rentner und -Rentnerinnen –, um den arg in Schieflage geratenen Staatshaushalt finanziell zu sanieren. Die neue Bemessungsgrundlage mit Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2012 richtet sich nach dem Preisindex und der Bindung an das Erreichen bzw. Überschreiten des heute gültigen Indexstandes von 103.4 Punkten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Regierung – auch wenn der Indexstand von 103.4 Punkten überschritten wird – nicht zwingend die Teuerung ausgleichen muss. Erst wenn diese um mindestens 3 Prozent seit dem letzten Rentenausgleich zugenommen hat – was einem Indexstand von 106.4 Punkten entspricht – muss die Regierung die Teuerung ausgleichen. Dieser Mechanismus verdeutlicht, dass ein Teuerungsausgleich für AHV-Rentner und -Rentnerinnen seit der Gesetzesänderung im Jahr 2011, welche mit der Sanierung der Staatskasse begründet und beschlossen worden ist, in weite Ferne rückte. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieser definierte Indexstand von 103.4 Punkten nie auch nur annähernd erreicht wurde.

Drei Teuerungsanpassung in der Schweiz seit 2011
In der Schweiz ist im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung der entsprechende Artikel 33ter  – «Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung» –  beibehalten worden, dessen Teuerungsausgleichs-Praxis früher auch für die liechtensteinischen Rentner und Rentnerinnen gegolten hat. Die Zunahme der Rentenhöhe war in der Schweiz aufgrund dieses Teuerungsausgleichs-Mechanismus’ gemäss dem althergebrachten Mischindex sehr moderat, so gab es seit 2011 drei Anpassungen, nämlich 2013, 2015 und 2019. Bei der monatlichen Schweizer Mindestrente von 1160 Franken betrug der Teuerungsausgleich im 2013 plus 10 Franken, 2015 plus 5 Franken und 2019 plus 10 Franken; von 2011 – 2019 bei der Mindestrente also 25 Franken, die Rente stieg marginal von 1160 auf 1185 Franken monatlich. Bei der Maximalrente beträgt die Zunahme in der Schweiz in den Jahren 2011 bis 2019 50 Franken, die monatliche Rente stieg von 2320 auf 2370 Franken.

Renten-Anpassungen auch in Österreich
Interessant ist auch – zum Vergleich – ein Blick in die Leistungsinformation der Pensionsversicherungsanstalt Österreich, welche mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2020 eine abgestufte Anpassung der Pensionserhöhung vorgenommen hat. In Österreich ist die Pensionserhöhung vom Ausmass des monatlichen Gesamtpensionseinkommens einer Person abhängig. Bei der Mindestpension wurde ab dem 1. Januar eine Erhöhung monatlichen Pension von 3.6 Prozent vorgenommen sowie bei der Maximalpension linear absinkend eine Erhöhung der monatlichen Leistung von 1.8 Prozent, wobei in Österreich 14 Monatsrenten ausbezahlt werden.

Zusammen mit der FBP-Fraktion setze ich mich im Landtag für Rentner/-innen ein
Kommen wir zurück zur Situation in unserem Land, wonach es mit dem heutigen Berechnungsstandard – dem Heranziehen allein des Preisindexes und dem Erreichen/Überschreiten des Indexstandes – für die heutigen und auch künftigen Rentner und Rentnerinnen noch lange keine Teuerungsanpassung geben wird bzw. geben kann. Auf der anderen Seite kam das Staatspersonal vor nicht allzu langer Zeit zu einer einprozentigen Lohnerhöhung, dies wohlgemerkt begründet und mit nachvollziehbaren Index-Werten unterlegt. Es ist mir ein Anliegen, zusammen mit der FBP-Fraktion und letztlich dem Landtag nach Lösungen zu suchen, damit  die AHV-Rentner und -Rentnerinnen auch in Liechtenstein zu einer Teuerungsanpassung kommen, nachdem eine solche seit 2011 ausgeschlossen ist.

 

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