Die Regierung kündigte im Februar 2019 anlässlich der Mitteilung zur Streichung Liechtensteins durch die russische Steuerbehörde FTS von der Liste nicht kooperativer Staaten an, für eine Lösung weiterer noch fortbestehender Ungleichbehandlungen Liechtensteins im Bereich des Kapitalverkehrs mit Russland bestrebt zu sein. Dieses Ziel konnte nunmehr erreicht werden.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 hat Russland bisher geltende Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Kapitalverkehr mit Liechtenstein, gerade bei der Verwendung von Konten bei liechtensteinischen Banken durch Personen mit Wohnsitz in Russland, aufgehoben. Bisher galten die Beschränkungen für Staaten, die nicht OECD und FATF-Mitglied. Seit dem 1. Januar 2020 finden sie nun Anwendung für Staaten, die den AIA mit Russland nicht umsetzen.
Dieser Beschränkungsabbau, der insbesondere für den liechtensteinischen Bankenplatz Bedeutung hat, ist eine direkte Auswirkung der Einführung des Automatischen Informationsaustausches (AIA) mit Russland und damit der konsequenten Umsetzung der Finanzplatzstrategie.