Leistungskunden AHV-IV-FAK im Jahr 2019

Zweck der AHV-IV-FAK-Anstalten ist es, Leistungen auszurichten. Sie haben wiederum ein gutes Jahr hinter sich. Das Geschäft ist geprägt von Kundenwachstum. Diese Herausforderung konnten die AHV-IV-FAK-Anstalten einmal mehr bewältigen. 2019 wurden im Vergleich zum Vorjahr 2.5% mehr monatliche Dauerleistungen ausgerichtet. Die Zahl der Altersrenten stieg um 3.2%.

Das Wachstum bei den Altersrenten ist höher als im Vorjahr, im langjährigen Vergleich hingegen unterdurchschnittlich. Im 2011 erhöhte sich die der Anzahl der Altersrenten um 5.8%, in den Jahren 2012 bis 2014 waren es 4 bis 5% pro Jahr und in den Jahren 2015 bis 2017 waren es deutlich über 3% jährliche Steigerung, im 2018 genau 3%. Das stärkste Wachstum im 2019 verzeichneten die Witwen- und Witwerrenten (6.1%). Die Anzahl IV-Renten war in den Vorjahren kontinuierlich gesunken, nun ist sie erstmals seit vielen Jahren wieder ganz leicht gestiegen (0.7%).

Die Erhöhung des Rentenalters auf 65 wird sich bei der IV bald auswirken: Denn für die Jahrgänge 1958 und jünger bezahlt die IV ein Jahr länger Rente, bis der 65. Geburtstag erreicht wird. So verlagern sich die Kosten des Lebensjahrs zwischen 64 und 65 von der AHV auf die IV.


Diese Aufzählung umfasst nur Hauptleistungen. Es gibt noch viele weitere Zusatzleistungen wie etwa Kinderrenten zu AHV und IV (715 Ende 2019), Waisenrenten (348 Ende 2019) oder die aus dem alten Recht weitergeführten Zusatzrenten für die Ehefrau (1’486 Ende 2019). Entscheide über die Kostenübernahme von medizinischen Massnahmen können zum Teil ebenfalls zu längeren Phasen der Leistungsausrichtung führen (annähernd 400 Entscheide pro Jahr). In der o.g. Statistik nicht erfasst sind die zahlreichen Einzelfallentscheidungen. Solche Kunden sind z.B. Empfänger von einmaligen Kostenbeiträgen für Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte).