FBP schliesst Erhöhung des Rentenalters aus

In einer gemeinsamen Sitzung haben die FBP-Landtagsfraktion sowie das Parteipräsidium das versicherungstechnische Gutachten 2019 für die AHV beraten, welches gemäss Gesetz alle fünf Jahre zu erstellen und dem Landtag zur Kenntnis zu bringen ist. Das Gutachten prüft das Vermögen der AHV-Anstalt über einen vorausschauenden Zeitraum von 20 Jahren. Das AHV-Gesetz sieht vor, dass dann Massnahmen ergriffen werden müssen, wenn am Ende des zu prüfenden Zeitraums damit zu rechnen ist, dass das Vermögen der AHV-Anstalt unter das Fünffache der Jahresausgabe fällt.

Die Regierung hat dieses Gutachten im Dezember den Abgeordneten zur Kenntnis gebracht und es ist zu erwarten, dass sich der Landtag im März damit befassen wird. Das Gutachten zeigt auf, dass Massnahmen erforderlich sind. Über das gesetzliche Erfordernis hinaus hat das Ministerium für Gesellschaft naheliegende Massnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, um eine zielgerichtete Diskussion im Landtag zu ermöglichen. Es wurde eine Erhöhung des Beitragssatzes geprüft, die Erhöhung des Staatsbeitrags und eine Erhöhung des Rentenalters sowie eine Kombination dieser drei Massnahmen.

In der Diskussion des versicherungstechnischen Gutachtens 2019 für die AHV teilen FBP- Landtagsfraktion und Präsidium die Schlussfolgerungen von Regierungsrat Pedrazzini, dass Massnahmen ergriffen werden müssen, weil andernfalls das geforderte Verhältnis von Vermögen zur Jahresausgabe in 20 Jahren unterschritten würde. Eine klare Haltung zeigte sich in der Diskussion aber jetzt schon bei der Erhöhung des Rentenalters. Sowohl FBP- Landtagsfraktion als auch die Mitglieder des Parteipräsidiums schliessen diese Massnahme zum jetzigen Zeitpunkt aus. Landtagsfraktion und Parteipräsidium sind der Ansicht, dass auch andere Massnahmen aktuell ausreichend Spielraum bieten, um das geforderte Mass an Reserven im 20-Jahreshorizont sicherzustellen.

Es gilt nun, eine zielgerichtete Diskussion im Landtag über die langfristige finanzielle Sicherung der AVH zu führen, danach liegt der Ball wieder bei der Regierung, welche dem Landtag innerhalb von 12 Monaten konkrete gesetzliche Massnahmen vorzuschlagen hat.