Erpressung übers Internet (Sextortion)

Auf einem sozialen Netzwerk pflegte eine Frau über längere Zeit Videokontakt mit einem unbekannten Mann und wurde von diesem erpresst. Diese Art von Erpressungen, auch bekannt unter dem Begriff Sextortion, beginnen über Freundschaftsanfragen in sozialen Netzwerken.

Der Mann trat mit der Frau über einen Chat in Kontakt. In der Folge hatten sie über einen längeren Zeitraum Videokontakt, wobei es auch zu Aufnahmen kam. Mit diesen erpresste er die Frau immer wieder und ergaunerte so mehrere tausend Franken, bevor sie eine Anzeige bei der Landespolizei machte.

Die Landespolizei rät:

  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen und Einladungen von Personen in sozialen Netzwerken an, wenn diese nicht einwandfrei identifiziert werden können.

  • Verzichten Sie auf indiskrete Handlungen, denn jeder Videochat kann gefilmt werden.

  • Wenn man bereits Opfer einer solchen Online-Erpressung (Sextortion) geworden ist, führen Sie keinesfalls Zahlungen durch.

  • Der Kontakt zur Täterschaft sollte sofort abgebrochen und eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

  • Falls bereits Bild- oder Videomaterial durch die Täterschaft veröffentlicht wurde, kann über die betreffende Plattform die Löschung beantragt werden. Das Bild- oder Videomaterial sowie alle Informationen der Täterschaft (Chatverlauf, etc.) sollten gesichert werden.