Durchführungsgesetzt zur EWR – Marktmissbrauchsverordnung

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 28. Januar die Stellungnahme zum EWR-Marktmissbrauchsverordnungs-Durchführungsgesetz (EWR-MDG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze genehmigt. Anlässlich der Sitzung vom 4. Mai 2017 hat der Landtag den Bericht und Antrag in erster Lesung beraten. Das EWR-MDG sowie die Nebenvorlagen wurden vom Landtag begrüsst.

Der Landtag hat dem Eintreten auf die Vorlage einhellig zugestimmt. Seit der ersten Lesung der Vorlage sind mehr als zwei Jahre vergangen, da sich die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in das EWR-Abkommen wesentlich verzögert hat. Die Integrität des Finanzmarktes war durch das geltende Marktmissbrauchsgesetz dennoch abgesichert.

Die vorliegende Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung während der Eintretensdebatte aufgeworfene Frage, inwieweit die Regierung das Anliegen des Liechtensteinischen Bankenverbandes auf Einräumung einer Kompetenz für die FMA im Hinblick auf die Erhöhung des Schwellenwertes von 5 000 Euro auf 20 000 Euro nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Bezug auf die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften umgesetzt habe. Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Stellungnahmen) bezogen werden.