Brand in Ruggell – Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit den Vorfällen vom 18. und 28.10.2019 in Ruggell nun Anklage gegen eine 41-jährige Frau erhoben. Es werden ihr das Verbrechen der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB sowie die Vergehen der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB und der falschen Beweisaussage vor Gericht nach 288 Abs 1 und 3 StGB vorgeworfen. Die Anklage ist rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Am 18.10.2019 meldete die Beschuldigte bei der Landespolizei, sie sei von einem  unbekannten, bärtigen Mann, der sich als Postbote ausgegeben habe, überfallen und dabei verletzt worden. Die Frau wies Schnittverletzungen auf. Die Anzeige führte zu einem Grosseinsatz der Polizei und zur Fahndung auch im benachbarten Ausland. Am 28.10.2019 zeigte  die  Beschuldigte  über  den  Notruf  an, vom gleichen Mann erneut überfallen und verletzt worden zu sein. Der Täter habe das Mehrparteienhaus angezündet. Die Anzeige führte wieder zu einem Einsatz der Polizei und der Feuerwehr.

Nach dem Ergebnis der Untersuchung geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Beschuldigte die Überfälle inszniert, den Brand selbst gelegt, sich die Verletzungen selbst zugefügt und gegenüber der Polizei falsche Angabengemacht hat. Die Anklage stützt sich auf eine geschlossene lndizienkette. Die Beschuldigte, die sich seit Ende Oktober aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft befindet, leugnet die ihr zur Last gelegten Taten. Das Verbrechen der Brandstiftung ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht.