Personen- und Gesellschaftsrecht wird angepasst

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 10. Dezember 2019, den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) verabschiedet.

Als Mitglied von Moneyval, dem Expertenausschuss des Europarates für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, ist Liechtenstein verpflichtet, die entsprechenden internationalen Standards umzusetzen. Da im Hinblick auf die bevorstehende Länderprüfung im Jahr 2021 Handlungsbedarf bezüglich der Transparenz von Stiftungen besteht, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, soll das PGR entsprechend angepasst werden.

Neu sollen grundlegende Informationen aus den Gründungs- und Änderungsanzeigen von Stiftungen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, öffentlich einsehbar sein. Dafür muss nicht mehr – wie bis anhin – ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Personen erhalten künftig auf Anfrage die in der Amtsbestätigung enthaltenen Angaben zu einer nicht im Handelsregister eingetragenen Stiftung. Das sind insbesondere der Name, der Sitz, der Zweck und das Kapital der Stiftung, die Angaben über die Mitglieder des Stiftungsrates sowie des Repräsentanten.

Zur Verfahrensvereinfachung und Effizienzsteigerung der Verwaltung sieht die Gesetzesanpassung zudem vor, dass sämtliche liechtensteinische Behörden künftig direkt auf die Daten des Handelsregisters zugreifen können. Damit wird ein schnellerer Zugang zu den bereits heute öffentlichen Angaben erreicht. Den inländischen Strafverfolgungsbehörden, der Stabsstelle Financial Intelligence Unit (FIU), der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) sowie der Steuerverwaltung wird zusätzlich der direkte Zugriff auf die Angaben von Stiftungen und Treuhandunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, gewährt.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 14. Februar 2020.