HalbeHalbe gibt Vollgas

Bild: Die Mitglieder des Initiativkomitees HalbeHalbe: Martina Haas, Remo Looser, Walter Kranz, Corina Vogt-Beck, Jnes Rampone-Wanger, Roland Marxer (v.l.)

Die Unterschriftensammlung der Verfassungsinitative HalbeHalbe läuft noch diese und nächste Woche. Die Initianten sind noch nicht am Ziel von 1500 angelangt. Das Initiativkomitee bedankt sich bei allen, die die Initiative bereits unterzeichnet haben und bittet noch Unentschlossene, mit ihrer Unterschrift in den nächsten Tagen das Zustandekommen zu unterstützen.

 HalbeHalbe möchte den ergänzenden Satz „Die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien wird gefördert“ in die Verfassung schreiben. Denn der Gleichheitsgrundsatz führte zwar in der Vergangenheit zu Veränderungen, gleichzeitig aber hat man sich gemütlich darin eingerichtet und vieles für nicht veränderbar gehalten. HalbeHalbe sieht in dem Ergänzungsvorschlag in der Verfassung eine Konkretisierung des Gleichheitsgrundsatzes und verbindet damit die Hoffnung, dass sich künftig etwas für unsere Gesellschaft verändert.

Im Moment hat HalbeHalbe rund 1000 Unterschriften gesammelt. Die Initianten hoffen, dass es gemeinsam mit vielen weiteren Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern reichen wird, das hohe Ziel von 1500 Unterschriften zu erreichen. In den nächsten Tagen werden die Sammlerinnen und Sammler vor Einkaufsmärkten und an Weihnachtsmärkten anzutreffen sein. Bitte unterschreibt die Verfassungsinitiative und sorgt damit dafür, dass die Stimme der Chancengerechtigkeit in Liechtenstein nicht verstummt und sich der Landtag und die Bevölkerung grundsätzlich zum Thema äussern und abstimmen können.

Keine liechtensteinische Schnapsidee
Beim Verfassungszusatz handelt es sich nicht um eine „liechtensteinische Schnapsidee“. Viele andere europäische Länder haben ähnliche Zusätze, die besagen, dass durch gezielte Massnahmen eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in politischen Gremien gefördert werden soll, in ihre Verfassungen aufgenommen.

So steht in Artikel 7 der österreichischen Verfassung: „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Massnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“ In Frankreich wurde die Verfassung im Jahr 1999 um einen Passus ergänzt, der unter anderem die Förderung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und Wahlämtern per Gesetz vorschreibt.  Ausdrücklich heisst es: „Das Gesetz fördert den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu den Wahlmandaten und -ämtern.“ In Italien schreibt die Verfassung vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermassen Zugang zu den öffentlichen Ämtern und Dienststellungen haben: „Zu diesem Zweck fördert die Republik durch eigene Massnahmen die Gleichstellung von Frauen und Männern”.

Besonders erwähnenswert ist, dass vor gut einem Jahr das deutsche Bundesland Hessen mit 88,6 % Ja-Stimmen dem Verfassungartikel „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ den Zusatz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“hinzugefügt hat.

Übernehmen wir in unserer Heimat doch auch die Verantwortung, die Gleichstellung von Frau und Mann durchzusetzen und Menschen vor direkten oder mittelbaren geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlungen zu schützen.

Weitere Informationen zur Initiative HalbeHalbe sind zu finden unter www.halbehalbe.li und auf Facebook und Instagram.