Fahren in nicht fahrfähigem Zustand

Bis Mitte Dezember Kontrollen durch die Landespolizei

Gleichzeitig mit dem ostschweizerischen Polizeikonkordat (OSTPOL) finden in Liechtenstein bis Mitte Dezember Kontrollen mit dem Schwerpunkt „Fahren in nicht fahrfähigem Zustand“ statt.

Die angehaltenen Fahrzeuglenker werden auf die vermehrten Kontrollen in Liechtenstein und in der Ostschweiz hingewiesen. Anlässlich der bisherigen Kontrolltätigkeit mussten durch die Landespolizei erfreulicherweise nicht viele Fahrzeuglenker aus dem Verkehr gezogen werden.

Wer gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung verstösst, muss mit folgenden Verfahren rechnen:

  • Strafverfahren (Sanktionen: Busse oder Freiheitsstrafe)
  • Administrativmassnahmen (Entzug des Führerausweises, Abklärung der Fahreignung)

Gleichzeitig läuft auch die Verkehrskampagne „Alkohol und dessen Auswirkungen“, welche durch die Landespolizei und die Kommission für Unfallverhütung (KfU) lanciert wird.

Acht mögliche Auswirkungen
Die Kampagne soll aufzeigen, dass Alkohol am Steuer nicht ungefährlich ist. Jedes der acht verschiedenen Sujets zeigt eine mögliche Auswirkung von Alkohol auf – wie er die Wahrnehmungsfähigkeit und die Aufmerksamkeit mindert, Gedächtnislücken verursacht, die Risikobereitschaft steigert, das Sichtfeld einschränkt, die Motorik stört, die Konzentration verschlechtert und Bilder doppelt sehen lässt. Die Landespolizei appelliert an die soziale Verantwortung und die Einsicht der Fahrzeuglenker, nach dem Konsum von Alkohol auf das Lenken eines Fahrzeuges zu verzichten.