Abänderung des EMIR-Durchführungsgesetzes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister sowie die Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht verabschiedet.

Die Vorlage verfolgt das Ziel formale Anpassungen, wie Verweiskorrekturen oder Austausch von Begriffen, vorzunehmen. Im Weiteren sollen bestimmte Präzisierungen vorgenommen werden, die für eine effizientere Aufsicht notwendig sind. Zudem gilt es im Sinne von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine festgestellte Lücke im Bereich der erforderlichen Gebührentatbestände im Finanzmarktaufsichtsgesetz zu schliessen.

Schwerpunkt der direktanwendbaren, zugrundliegenden Verordnung ist die Regelung des ausserbörslichen (OTC-) Derivatehandel mit dem Ziel,  diesen transparenter und sicherer zu machen, indem standardisierte OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien abzuwickeln und an von der Europäischen Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte registrierte bzw. anerkannte Transaktionsregister zu melden sind. Darüberhinaus werden für andere, nicht standardisierte OTC-Derivate Anforderungen an die Risikominderungspflichten bzw. Einschusspflichten zur Absicherung von Risiken festgelegt. Damit soll ein transparentes Aufzeigen von Risiken im Zusammenhang mit dem Derivatehandel gewährleistet werden, welches es der Aufsichtsbehörde ermöglicht, notwendige Massnahmen zur Absicherung des Finanzmarktes bzw. der Finanzstabilität zu setzen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.