Abänderung der Kinderbetreuungs-Beitrags-Verordnung

In ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2019 hat die Regierung die Abänderung der Kinderbetreuungs-Beitrags-Verordnung (KBBV) beschlossen. Diese Abänderung wurde insbesondere aufgrund der Neuregelung der Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung erforderlich.

Anpassung aufgrund der Neuregelung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung
Mit der am 1. September 2019 in Kraft getretenen Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an private Einrichtungen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung (AKBV) wurde die Ausrichtung von Staatsbeiträgen an private Einrichtungen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung wie zum Beispiel Kindertagesstätten neu geregelt. Nebst den Staatsbeiträgen, welche je betreutes Kind direkt an die Einrichtung ausgerichtet werden, regelt die AKBV auch die von den Erziehungsberechtigten für die erfolgte Betreuungsleistung direkt an die jeweilige Einrichtung zu bezahlenden einkommensabhängigen Eigenbeiträge.

Zusätzliche finanzielle Unterstützung bei sehr niedrigen Familieneinkommen
Weiterhin kann bei sehr niedrigen Familienjahreseinkommen beim Amt für Soziale Dienste zusätzlich eine finanzielle Unterstützung bei berufsbedingter Kinderbetreuung beantragt werden. Neu werden die Betreuungsbeiträge des Staates an die berufsbedingte ausserhäusliche Tagesbetreuung an die neuen Bestimmungen betreffend die Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung angepasst bzw. mit der AKBV harmonisiert.