Erfolgreiche Bemühungen für Prämienverbilligung

Die hohen Krankenkassen-Prämien in Verbindung mit der hohen Kostenbeteiligung waren für viele Versicherte nur noch schwer finanzierbar. Nach langjährigen Bemühungen und  vorgängigen Kleinen Anfragen von meiner Seite  lancierte ich zur möglichst wirksamen Entlastung sensibler Bevölkerungsgruppen im Mai dieses Jahres eine Initiative mit der klaren Zielsetzung, den Mittelstand mit der Ausweitung des Prämienverbilligungssystems zu entlasten.

 

Von Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter

Schliesslich lagen im November-Landtag zwei verschiedene Varianten zur Entscheidung vor. Die Mehrkosten meines Vorschlags lagen zwar nur um 1.7 Mio. Franken über denen des Vorschlags der VU und waren meiner Meinung nach finanzpolitisch durchaus vertretbar. Da sich für meine Initiative im Landtag keine Mehrheit abzeichnete und der von der FBP im November-Landtag eingereichte Kompromiss-Vorschlag auf meinen zentralen Eckdaten aufbaute, gab ich – im Sinne der Prämienzahler – dieser zweitbesten Variante meine Zustimmung. Diese erreichte zwar nicht die Entlastung meines Vorschlags, bedeutete jedoch immer noch eine deutlich höhere finanzielle Besserstellung, als es heute möglich ist.

Neu 70% Prämienverbilligung für unterste Erwerbsgrenzen
Einzelhaushalte bis zu einem Erwerb von 26 000 Franken erhalten neu eine Prämiensubvention von 70% (bisher 60%) und erreichen (bei einer Monatsprämie von 350 Franken) so eine Prämienersparnis von 2940 Franken jährlich, das sind 420 Franken mehr als bisher. Bei einem Erwerb von 35 000 Franken zahlen Einzelhaushalte jährlich neu 2436 Franken weniger Prämie (bisher 1680 Franken) und haben so eine zusätzliche Entlastung von 756 Franken.

Besonders stark bemerkbar macht sich die neue Regelung durch die Ausweitung der Erwerbsgrenzen:

Bei einem Erwerb von 50 000 Franken besteht bisher überhaupt kein Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Neu kann der Versicherte von einer Prämienersparnis von jährlich 1890 Franken profitieren. Ein Anspruch auf eine Prämienverbilligung (Einzelhaushalte) besteht bis zu einem Erwerb von 67 000 Franken, bei letzterem macht das noch 630 Franken aus. Darüber gibt es keine Prämienverbilligung mehr.

 

Prämienverbilligungs-Vorteile für Ehepaare
Ähnlich zeigt sich das Bild bei Paarhaushalten:  Bis 37 000 Franken Erwerb beträgt die Prämienersparnis jährlich 5880 Franken, das sind  840 Franken mehr als bisher. Bei einem Erwerb von 45 000 Franken kann sich der Versicherte jährlich 1512 Franken mehr an Prämien sparen als bisher (neu 4872, bisher 3360 Franken).

Auch hier sorgt die Ausweitung der Erwerbsgrenzen für deutliche Entlastungen: 

Bei einem Erwerb von 60 000 Franken besteht neu Anspruch auf eine Prämienverbilligung von 3192 Franken (heute Null Franken). Ein Anspruch auf eine Prämienverbilligung besteht neu bis zu einem Erwerb von 77 000 Franken. Hier macht die Ersparnis noch 1260 Franken aus.

 

Fazit

Durch meine Gesetzesinitiative ist eine deutliche Ausweitung und Erhöhung des Prämienverbilligungssystems realisiert worden, wodurch die Bevölkerungsgruppen, die besonders unter den hohen Prämien und Kostenbeteiligungen leiden, spürbar finanziell entlastet werden.