Erlass des EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetztes

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. November 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass des EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetzes verabschiedet. Mit der Vorlage soll die Verordnung (EU) 2017/2402 in Liechtenstein durchgeführt werden.

Die Vorlage verfolgt das Ziel, die Finanzierungsquellen von europäischen Unternehmen mit solide strukturierten Verbriefungen zu diversifizieren. Ebenso sollen die Bankbilanzen oder die Bilanzen anderer Originatoren durch verstärkte Verbriefungstätigkeit entlastet werden, um damit eine Ausweitung der Darlehensvergabe an die Realwirtschaft zu bewirken. Klare harmonisierte Vorgaben werden insbesondere den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr im Verbriefungsmarkt erleichtern. Die Verbriefungsverordnung stellt die Risikoallokation im europäischen Finanzsystem auf eine breitere Basis und unterstützt andererseits nachhaltiges Wirtschaftswachstum.

Im Fokus des allgemeinen Rahmens für Verbriefungen stehen die Einführung einheitlicher, sektorübergreifender Begriffe für die Verbriefungsregulierung sowie Regelungen in Bezug auf die geforderten Sorgfaltspflichten der Anleger, den Risikoselbstbehalt und Transparenzanforderungen für an Verbriefungen beteiligte Parteien. Im Weiteren werden Kriterien für die Kreditvergabe, Anforderungen an den Verkauf von Verbriefungen an Kleinanleger, das grundsätzliche Verbot der Wiederverbriefung, Anforderungen an Verbriefungszweckgesellschaften sowie Bedingungen und Verfahren für Verbriefungsregister festgelegt.

Die Verbriefungsverordnung legt darüber hinaus einen Aufsichtsrahmen für die FMA fest, und verleiht dieser die erforderlichen Aufsichts-, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.