Änderung der Unfallversicherungsverordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. November 2019 eine Abänderung der Unfallversicherungsverordnung (UVersV) per 1. Januar 2020 beschlossen.

Die Anpassungen erfolgen aufgrund der Revision des Unfallversicherungsgesetzes, welche am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Die wichtigsten Anpassungen betreffen die beiden folgenden Sachverhalte:

Anspruch auf Integritätsentschädigung bei Asbestopfern
Im Falle von Erkrankungen, die auf die Einwirkung von Asbest zurückzuführen sind, erhalten Betroffene neu schon bei Diagnose der Erkrankung Anspruch auf eine Integritätsentschädigung. Die Integritätsentschädigung würde ansonsten erst bei Bezug einer IV-Rente fällig.

Statistik der Berufsunfälle
Die Unfallversicherer melden in Zukunft jeden Berufsunfall und jede Berufskrankheit dem Amt für Volkswirtschaft. Die Auswertung dieser Unfalldaten ist ein hilfreiches Instrument in der Unfallprävention.