Abschaffung des Grundmandatserfordernisses

Am 27. Februar 2019 hat der Landtag die Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene der Landtagsabgeordneten der Freien Liste vom 28. Januar 2019 an die Regierung überwiesen. Nach Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens, in welchem insbesondere auch die Gemeinden begrüsst wurden, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 5. November 2019 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes zuhanden des Landtages verabschiedet. Die Regierung schlägt in Umsetzung des Auftrages der Motion vor, dass die Ermittlung des Wahlergebnisses bei der Wahl des Gemeinderates rein nach der Methode Hagenbach-Bischoff unter Einbezug des Vorstehers erfolgen soll.