Keine Rentenerhöhung aufs nächste Jahr

Auf 2020 hin können die Renten nicht erhöht werden. Der entscheidende Eckwert „Mindestrente“ wurde vom Gesetzgeber an den Konsumentenpreis-Index gekoppelt (Art. 68 Abs. 3bis AHVG, Art. 77 Abs. 1 und 2 AHVG). Diese Mindestrente bei lückenloser Versicherungsdauer zur Liechtensteinischen AHV bleibt unverändert bei CHF 1’160.-. Von diesem Eckwert werden auch alle anderen Renten abgeleitet. Die Höchstrente ist doppelt so hoch wie die Mindestrente. Sie beträgt für eine Einzelperson bei lückenloser Versicherungsdauer CHF 2’320.- im Monat bzw. CHF 30’160.- im Jahr. Bei einem Ehepaar sind zwei derartige Einzelrenten möglich, maximal also CHF 60‘320.- pro Jahr. Lückenlose Versicherungsdauer bedeutet: versichert bei der Liechtensteinischen AHV vom 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Rentenantritt mit ordentlichem Rentenalter.

  • Die aktuelle Rente entspricht dem Konsumentenpreis-Index von 103.4 Punkten (Basis Dezember 2015 = 100; AHVG-Revision vom 12. Mai 2016). Das bedeutet: Wenn der Konsumentenpreis-Index genau diesen Stand von 103.4 Punkten hat, gilt die Rente als exakt an die Teuerung angepasst. Massgebend für die Ermittlung des Indexstandes ist jeweils das arithmetische Mittel der monatlichen Indexstände Januar bis Juni.
  • Derzeit ist der Konsumentenpreis-Index tiefer als 103.4 Punkte. Darum ist keine Erhöhung der Rente möglich. Es erfolgt aber selbstverständlich auch keine Reduktion der Rente. Der aktuell massgebende Konsumentenpreis-Index liegt bei 102.2 Punkten (arithmetisches Mittel Januar bis Juni 2019). Im Vorjahr lag er bei 101.5 Punkten. Dieser Preisindex ist also angestiegen, aber eben nicht so stark (nicht über 103.4 Punkte), dass die Regierung die Möglichkeit hätte, die Renten zu erhöhen.
  • Sobald der Index auf über 103.4 Punkte steigt, besteht Raum für eine Rentenerhöhung. Die Entscheidung über eine derartige Rentenerhöhung würde durch die Regierung getroffen. Der spätestmögliche Zeitpunkt, in dem die Regierung eine Rentenerhöhung beschliessen müsste, wäre der Anstieg des Indexstands auf 106.5 Punkte (3.0% mehr als der Referenzwert von 103.4 Punkten).