Abänderung des Entsendegesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2019 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes und des Arbeitsvermittlungsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Im Wesentlichen dient die Gesetzesrevision der Umsetzung der Richtlinie 2014/67/EU. Diese Richtlinie erleichtert die Durchsetzung der entsenderechtlichen Vorschriften, indem die rechtlichen Kriterien zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und der Scheinentsendungen geschärft werden und die EWR-Staaten verpflichtet werden, die im Zusammenhang mit Entsendungen ausgesprochenen Bussen gegenseitig anzuerkennen und zu vollstrecken. In der ersten Lesung waren die grundsätzlichen Themen unbestritten. In der verabschiedeten Stellungnahme geht die Regierung auf die in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen ein, soweit diese im Zuge der ersten Behandlung im Landtag nicht oder nicht abschliessend beantwortet werden konnten, und legt dem Landtag den unveränderten Gesetzesentwurf vor. Gemäss Antrag der Regierung soll die Gesetzesrevision per 1. Januar 2020 in Kraft treten.