Parteienbühne: Die Freie Liste zu den Krankenkassaprämien

Der erste Schritt auf dem Weg zu erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien

 

Die Initiativen der VU und von Johannes Kaiser, die im September Landtag in erster Lesung beraten wurden, wollen beide die Prämienverbilligung auf rund einen Drittel der erwachsenen Bevölkerung ausdehnen. Die Prämienverbilligung richtet sich nach dem steuerbaren Erwerb, was Position 21 in der Steuererklärung entspricht.

Die Obergrenze für einen Anspruch auf Prämienverbilligung für Verheiratete würde neu 77’000 Franken steuerbaren Erwerb pro Jahr betragen. Das bedeutet, dass ein Ehepaar mit einem Jahreseinkommen (Verdienst) von ca. 100’000 Franken in den Genuss von Prämienverbilligung kommen wird. Beide Initiativen wollen also bis weit in den Mittelstand hinein die Krankenkassenprämien mit Staatsgeldern subventionieren.

Die Freie Liste anerkennt die Notwendigkeit dieser Massnahme vollauf, denn die Revision des Krankenversicherungsgesetzes hat die ohnehin schon hohe Last für die Versicherten, vor allem durch die Erhöhung der Franchise und des Selbstbehalts, zusätzlich akzentuiert.

Ehrlicher wäre es jedoch zu sagen, dass die massive Ausdehnung der Prämienverbilligung der Einführung von erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien für den unteren Mittelstand gleichkommt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das von der Freien Liste seit langem angestrebte Ziel der erwerbsabhängigen Krankenkassenprämien für (fast) alle Realität werden wird. Dem Druck des restlichen Mittelstandes wird sich der Gesetzgeber kaum widersetzen können. Es ist wenig einsichtig, warum nicht auch dieser Teil der Bevölkerung von geringeren Krankenkassenprämien profitieren soll.

Ein erster Schritt in Richtung erwerbsabhängige Krankenkassenprämien ist getan, weitere werden zweifellos bald folgen.

Wollen Sie auch, dass der breite Mittelstand von Prämiensenkungen profitieren kann? Schreiben Sie uns auf info@freieliste.li. (Die Landtagsfraktion der Freien Liste)