Was ändert sich mit der Prämienverbilligungsinitiative J. Kaiser?

Der FBP-Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser kündigt zusammen mit der FBP-Fraktion den parlamentarischen Eingang einer Interpellation zur «Teuerungsanpasssung für AHV-Renten» an.

Die zwei Prämienverbilligungs-Initiativen von J. Kaiser und VU im Vergleich.

Die Gesundheitskosten, Prämien und Kostenbeteiligungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Zu einem grossen Teil deshalb, weil der Staatsbeitrag, mit dem unsere Prämien subventioniert werden, zu Gunsten der Sanierung des Staatshaushaltes massiv gekürzt wurde. Es ist Zeit, dass die Prämienzahler mit tiefen Einkommen entlastet werden. Dazu wurden von der VU-Fraktion und mir jeweils eine Initiative eingereicht, beide mit dem Ziel, das Prämienverbilligungssystem (PVS) zu erweitern. Damit können gezielt die tieferen Einkommen entlastet werden, während mit einer blossen Erhöhung des Staatsbeitrages die Prämien alle Prämienzahler – auch der Höchstverdiener – subventioniert werden.

Worin bestehen nun die wesentlichen Unterschiede zwischen meiner Gesetzesinitiative und derjenigen der VU?

Mit der Initiative J. Kaiser profitieren mehr Alleinstehende/Alleinerzieher mit Kinder von der PV. Auch bei Alleinstehenden – darunter fallen auch Alleinerziehende mit Kindern – werden die Einkommensobergrenzen angehoben, bei der VU-Initiative nur um 10 000, bei meiner Initiative um 20 000 Franken (von heute 45 000 auf 55 000 bzw. 65 000 Franken). Hauptsächlich deshalb können bei meiner Initiative rund 1000 Personen mehr als bei der VU von einer Prämienverbilligung profitieren, darunter insbesondere Senioren und viele Alleinerzieher mit Kindern.

Im Gegensatz zur VU-Initiative wird mit meiner Initiative auch die Höhe der PV hinaufgesetzt. Das gelingt, indem zusätzlich zu der bisherigen (von der VU beibehaltenen)  40 bzw. 60% Reduktion der Prämien für die tiefsten Einkommen eine 80 %-ige Reduktion vorgesehen ist.

Alleinerzieher und auch Verheiratete (Einzelprämie) können mit der Initiative J. Kaiser bis zu 280 Franken monatlich an Prämien sparen (3360 Franken im Jahr), mit der VU-Initiative wie bisher maximal 210 Franken (2520 Franken im Jahr). Bei einem massgebenden Erwerb von 40 000 Franken können Alleinstehende/Alleinerzieher heute mit einer Prämienreduktion von 40% rechnen, das entspricht bei einer Prämie von 350 Franken einer Ersparnis von monatlich 140 Franken (1680 Franken im Jahr). Bei der VU-Initiative ändert sich nichts, während bei meiner Initiative eine Reduktion von 80% ermöglicht wird, das entspricht einer Ersparnis von 280 Franken monatlich (3360 Franken im Jahr), also das Doppelte der bisherigen Lösung und der VU-Initiative.

Verheiratete mit einem massgebenden Erwerb von 50 000 Franken haben heute Anspruch auf eine Prämienermässigung von 40%, das entspricht einer Ersparnis von 140 Franken auf die Einzelprämie monatlich (1680 Franken im Jahr). Mit der VU-Initiative ändert sich nichts, während mit meinem Vorschlag 80% bzw. 280 Franken Ersparnis monatlich möglich werden (3360 im Jahr), das Doppelte der bisherigen Ersparnis und des VU-Vorschlags.

Fazit

Mit der Initiative J. Kaiser profitieren mehr Personen, insbesondere Alleinerzieher mit Kindern und Senioren, von höheren Prämienersparnissen als mit der VU-Initiative.

Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter