Wegen Aurelia Frick mussten fünf ausserordentliche Sitzungen abgehalten werden
Bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien darf es nie um finanzielle Abwägungen gehen. Der anfänglichen Nichtherausgabe von Informationen/Unterlagen, der Aktenvernichtung sowie dem finanziellen Gebaren der Ministerin musste die GPK nachgehen. Es ist Aufgabe der GPK Sachverhalte abzuklären und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten. Die Entscheidungskompetenz über das weitere Vorgehen obliegt immer dem Gesamtlandtag. Dieser entschied in der Causa Aurelia Frick aufgrund der Faktenlage eindeutig und klar mit 21 zu 2 Stimmen.
Bezüglich der Fragen von Günther Meier kann folgendes zusammengefasst werden: Die GPK musste 5 ausserordentliche Sitzungen zur Causa Aurelia Frick abhalten, dies deshalb, weil sich die Regierungsrätin Frick nicht an den Art. 26 des Geschäftsverkehrsgesetzes halten wollte.
Bei rechtsstaatlichen und demokratischen Prozessen dürfen Kostenargumente nie in den Vordergrund gestellt werden. Würde dies zur Praxis, wäre sowohl die Demokratie als auch die Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt.
Thomas Rehak, Triesen