DBA zwischen Liechtenstein und Italien

Liechtenstein und Italien unterzeichnen Doppelbesteuerungsabkommen 

Vaduz – Am 10. Juli 2019 hat die liechtensteinische Steuerverwaltung gemeinsam mit dem Amt für Auswärtige Angelegenheiten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit Italien paraphiert. Das paraphierte DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.

Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen wurde bei Konzern-Dividenden betreffend Quellensteuern ein Nullsatz vorgesehen. Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle auch eine Schiedsklausel vereinbart. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird.

Der Abkommenstext wird nach der Unterzeichnung veröffentlicht.