Sistierung der S-Bahn wird aufgehoben!

Die Regierung erteilte der OeBB eine neue Konzession für den Bau und Betrieb der Eisenbahninfrastruktur durch unser Hoheitsgebiet.

Während den Verhandlungen keine Informationen für die Bevölkerung!

Vaduz – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 25. Juni 2019 die Sistierung des Projekts „S-Bahn Liechtenstein“ aufgehoben und gleichzeitig das Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport zur Verhandlung eines Finanzierungsschlüssels für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Feldkirch-Buchs im Hinblick auf die Realisierung einer S-Bahn mit der Republik Österreich und der ÖBB eingesetzt.

Grundlage für diese Entscheidung der Regierung bildet die während dem letzten Jahr gemeinsam mit Österreich aktualisierte Kostenzusammenstellung. Das damalige Projekt wurde bezüglich Art und Umfang überprüft und weitestgehend bestätigt. Eine massgebliche Änderung stellt ein möglicher Halt des Railjets zwischen Wien und Zürich in Nendeln dar.

Die geplante S-Bahn verbindet die bestehende S-Bahn Vorarlberg und die S-Bahn St. Gallen zu einem regionalen Gesamtsystem. Mit dem Projekt soll das Nahverkehrsangebotes zwischen Feldkirch und Buchs verbessert werden, bestehende Haltestellen in Liechtenstein ausgebaut bzw. verlegt werden, die Kreuzungssituation der Bahn wie auch die Kreuzungssituationen mit dem Strassenverkehr verbessert und die Befahrbarkeit der Strecke auf definierten Abschnitten beschleunigt werden.

Für Regierung ist S-Bahn ein wichtiges Projekt

Für die Regierung stellt die Realisierung einer „S-Bahn Liechtenstein“ ein wichtiges Projekt dar, welches sowohl für die Bevölkerung des Landes als auch für die Zu- und Wegpendler auf mittleren Distanzen ein attraktives regional und international integriertes Verkehrsmittel darstellt und den öffentlichen Verkehr mit einem leistungsfähigen Verkehrsmittel auf der Schiene ergänzt.

Die ersten Gespräche zwischen dem Land Liechtenstein sowie der Republik Österreich und der ÖBB sind bereits auf Anfang Juli angesetzt. Ziel ist es, die Verhandlungen bis Ende Jahr abzuschliessen. Aus Sicht der Regierung muss eine verursachergerechte und faire Kostenaufteilung vorliegen, welche die Nutzen aber auch die Lasten für Liechtenstein durch den Bahnbetrieb über sein Staatsgebiet in angemessener Weise berücksichtigt. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird die Regierung entscheiden, ob die Realisierung einer S-Bahn Liechtenstein dem Landtag vorgelegt wird.

Keine Information während den Verhandlungen für die Bevölkerung

Da die Diskussion über einzelne Aspekte des Verhandlungsmandats in der Öffentlichkeit die Verhandlungen direkt oder indirekt beeinflussen sowie allenfalls die liechtensteinische Verhandlungsposition schwächen könnten, wird über Einzelheiten des Verhandlungsmandats bis zum Abschluss der Verhandlungen keine weitergehende Information erteilt. (Marco Caminada)