Finanzmarkt-Aufsichtsgesetz (FMAG) angepasst

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Juli 2019 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG) zur Umsetzung EWR-rechtlicher Verpflichtungen im Bereich der Wertpapieramtshilfe verabschiedet. Der EFTA-Gerichtshof hatte in einem Urteil festgestellt, dass bestimmte Voraussetzungen für die internationale Amtshilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht nicht mit den entsprechenden EWR-rechtlichen Verpflichtungen Liechtensteins vereinbar seien. Die entsprechenden Bestimmungen des FMAG sind daher anzupassen.

Zusätzlich werden mit dieser Vorlage eine Ergänzung der Zusammenarbeitspflicht der FMA mit den Behörden des Europäischen Finanzaufsichtssystems sowie eine allgemeine Möglichkeit zur Information der Öffentlichkeit beziehungsweise zur Veröffentlichung von Sanktionen bei bestimmten Verfahren eingeführt. Letztere sollen in Ergänzung zu bereits in einzelnen Spezialgesetzen bestehenden ähnlichen Bestimmungen eine einheitliche Mindestgrundlage für alle Anwendungsfälle schaffen.