Ex-Partnerin lässt Kontakt zum Kind nicht zu

Frage:
Meine ex-Partnerin – wir waren nicht verheiratet – ist seit einem Jahr in die Schweiz gezogen und hat das alleinige Sorgerecht für unseren 2-jährigen Sohn. Leider verweigert sie eine schriftliche fixe Kontaktregelung und lässt mich den Kleinen nur hin und wieder sehen. Einen Besuch bei mir in unserer früheren Wohnung lehnt sie komplett ab, da es das Kind nur „irritieren“ würde. Was kann ich in diesem Fall tun?

Antwort:
Das Kind braucht für seine natürliche Entwicklung beide Elternteile. Das Kontaktrecht ist ein Grundrecht der Eltern-Kind-Beziehung. Wo es nicht ausgeübt wird bzw. nicht werden kann, wird es früher oder später zu einer Entfremdung führen. Die blosse Befürchtung einer Irritation reicht nicht aus, um den Kontakt zu versagen. Sollte sie in diesem Punkt dir als Vater nicht entgegenkommen, solltest du die zuständigen Behörden einschalten (die Gerichte, in der Schweiz ist in solchen Fällen eine spezielle Kinderschutzbehörde, das KESB zuständig).

Es handelt sich hier um Fragen und Antworten aus dem aktuellen Projekt «Vatercrashkurs» des Vereins Männerfragen. (Newsletter, 14. April 2019)