Prämienverbilligungs-Anträge: Jetzt ist der Landtag am Zug

Der FBP-Landtagsabgeordnete Johannes Kaiser kündigt zusammen mit der FBP-Fraktion den parlamentarischen Eingang einer Interpellation zur «Teuerungsanpasssung für AHV-Renten» an.

In der Juni-Landtagssitzung wurde die Interpellationsbeantwortung zur Ausweitung der Prämienverbilligung diskutiert. Grossteils unbestritten war, dass das Prämienverbilligungssystem (PVS) verbessert werden muss. Im September-Landtag können dazu Taten folgen, es liegen zwei Gesetzesinitiativen zu diesem Thema – zur Ausweitung der Prämienverbilligung für Familien und Senioren des Mittelstandes – vor.  

Die gestiegenen Prämien und Kostenbeteiligungen der letzten Jahre bedeuten für die unteren Einkommen und auch für grosse Teile der Mittelschicht ein echtes Problem, ihre Gesundheitskosten zu bewältigen. Besonders betroffen sind viele Familien und Senioren des (unteren) Mittelstandes. Dass diesbezüglich Handlungsbedarf besteht, hat der Landtag erkannt, und es liegen ihm für die September-Session zwei Gesetzesinitiativen vor. Bei meinem eingereichten Vorschlag der Prämienverbilligung werden sowohl Einzelhaushalte – und damit auch die Alleinerziehenden – als auch Paarhaushalte gleichermassen entlastet. 

Finanzieller Druck in Einzelhaushalten (Alleinverdiener) sehr hoch
Wie die Regierung aufgezeigt hat, beantragen insbesondere Einzelhaushalte (Alleinerziehende) eine Prämienverbilligung. Die Nutzungsquote beträgt hier – mit zunehmendem Alter – bis zu 90 %. Das hängt u. a. damit zusammen, dass in diesen Kategorien der finanzielle Druck sehr hoch ist und damit die Bereitschaft, einen Antrag auf Prämienverbilligung zu stellen, wächst. Alleinerziehende sind oft teilzeitbeschäftigt, wodurch der Arbeitgeber einen kleineren, der Arbeitnehmer einen grösseren Teil der Prämie bezahlen muss. Rentner zahlen die volle Prämie allein.

Der Einsatz der 4 Mio. Franken für Menschen, die diese finanzielle Entlastung notwendig haben, ist am richtigen Ort eingesetzt – und nun wirklich null Giesskanne!

Beantragung der PV beim Sozialamt für viele eine Hemmschwelle
Erstaunt hat, dass die Nutzungsquote insgesamt, d. h. die Anzahl derer, die zwar Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, aber keinen Antrag stellen, relativ tief ist. Die Gründe dafür können vielschichtig sein, ein Grund liegt sicherlich darin, dass viele Anspruchsberechtigte es als Erniedrigung ansehen, beim Sozialamt einen Antrag stellen zu müssen. Vielfach ist es auch die Unkenntnis, ab welcher Erwerbsgrenze eine Prämienverbilligung beantragt werden kann.

Worin liegt der Unterschied der beiden Gesetzesinitiativen?
Gemäss der Modellrechnung der Regierung erhöht sich die Zahl der Anspruchsberechtigten von heute rund 7000 Personen beim Vorschlag der VU auf rund 10’000, bei meinem Vorschlag auf rund 11’000 Personen. Bei meiner Gesetzesinitiative der Prämienverbilligung fallen diese rund 1000 zusätzlichen Anspruchsberechtigten zu einem grossen Teil in die Kategorie der Alleinstehenden, worunter auch Alleinerziehende – also Haushalte mit Kindern – fallen. So wird gerade diese Personengruppe stärker als bisher entlastet. Was mir sehr wichtig erscheint: Mit dem dreistufigen Modell werden die Anspruchsberechtigten der untersten Erwerbsgrenze mit einer Prämienverbilligung von 80 % stärker entlastet als beim Vorschlag der VU mit nur 60 % Entlastung. Zudem werden innerhalb des dreistufigen Modells die starren Erwerbsgrenzen entschärft – eine Entwicklung in Richtung «stetiger» Subventionssatz. Darin liegt die Ursache der höheren Mehrkosten bei meinem Vorschlag. Bei einer Nutzungsquote von 54 % bemessen sich die Kosten bei der VU-Initiative auf 6 Mio., bei meiner Initiative auf 10,5 Mio. Franken. Diese Differenz entspricht in etwa der Summe der Erhöhung des Staatsbeitrages an die OKP von 4 Mio. Franken von 29 auf 33 Mio. Nur – und das ist ganz entscheidend – sind für mich diese 4 Mio. beim punktuellen und zielgenauen Einsatz für Menschen, die darauf angewiesen sind und diese finanzielle Entlastung wirklich notwendig haben, am richtigen Ort zugesprochen. Und dies ist zudem wirklich null Giesskanne! 

50% -Prämienreduktion für «unter 25-Jährige»
Bezüglich der Forderung der Jungen FBP zur Prämienverbilligung für «unter 25-Jährige» kann ich diese voll und ganz unterstützen. Dies lässt sich sehr einfach – auch im administrativen Handling – realisieren, indem der Landtag beschliesst, dass bei in Ausbildung befindlichen Personen die Hälfte der Prämie zu entrichten ist: also eine Prämienreduktion für «unter 25-Jährige» um 50 %.