Die Hospizbewegung Liechtenstein und die Liechtensteinische Ärztekammer, beide Herausgeber der liechtensteinischen Patientenverfügung, haben die Patientenverfügung nach sieben Jahren gesamtheitlich überarbeitet. Die neue Patientenverfügung kann ab sofort bei beiden Organisationen bezogen werden und liegt zusätzlich in vielen Arztpraxen auf.
Historie
Patientenverfügungen gibt es in Liechtenstein schon seit mehr als 15 Jahren. Per 1. Januar 2012 wurde mit der Schaffung des Patientenverfügungsgesetzes eine eigene Rechtsgrundlage geschaffen. Hospizbewegung und Ärztekammer haben damals beschlossen, die bestehende Patientenverfügung gemeinsam zu überarbeiten und der Bevölkerung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Patientenverfügung beinhaltet einen Informationsteil mit hilfreichen Informationen rund das Thema Patientenverfügung, einen Formularteil zur Erstellung der persönlichen beachtlichen Verfügung und eine Hinweiskarte für die Brieftasche.
Die aktuell im Umlauf befindliche Patientenverfügung konnte im Frühjahr 2012 erstmals ausgegeben werden und wurde bis dato nicht verändert.
Zeit für Neuauflage
Etwa sechs Jahre nach der Ausgabe der aktuellen Patientenverfügung haben die Herausgeber beschlossen, die Patientenverfügung einer generellen Überprüfung zu unterziehen und diese unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungswerte weiterzuentwickeln.
Die Patientenverfügung wurde in den letzten Monaten auf Herz und Nieren geprüft und anschliessend sowohl inhaltlich als auch optisch überarbeitet, der Fokus lag dabei auf einer stärkeren Detaillierung der gewünschten medizinischen Behandlungen im Falle einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung. Neu kann noch genauer festgelegt werden, welche medizinischen Behandlungen in Falle der fehlenden Äusserungs- oder Urteilsfähigkeit vorgenommen oder eben unterlassen werden sollen. In der Praxis hat sich über die Jahre gezeigt, dass die bisherigen Wahlmöglichkeiten stärker abgestuft werden sollten. Die Hinweiskarte, welche bisher aus geklebtem Papier bestand, konnte neu durch eine Plastik-Karte im Kreditkartenformat ersetzt werden, was die Langlebigkeit deutlich erhöht. Die Hinweiskarte sollte immer mitgeführt werden, damit das Vorhandensein einer beachtlichen Patientenverfügung einfach und zeitnah festgestellt werden kann.
Alte Patientenverfügung weiterhin gültig Die Ausgabe der neuen Patientenverfügung berührt die Gültigkeit der bisherigen Verfügung nicht. Die bisherigen Patientenverfügungen sind ohne Einschränkungen weiterhin gültig und müssen nicht durch die neue Verfügung ersetzt werden. Es ist jedoch sicherlich empfehlenswert, die bisherige Verfügung durch die überarbeitete Fassung zu ersetzen, da diese mehr Möglichkeiten bietet und die Chance genutzt werden kann, sich erneut mit der Thematik zu befassen und die in der Verfügung festgehaltenen Wünsche mit der aktuellen Einstellung zum Leben und Sterben abzugleichen und allenfalls anzupassen.
Sprechen Sie mit Ihrem Umfeld über das Thema
Die Erstellung einer Patientenverfügung schafft einen sehr guten Überblick über die Einstellung des Unterzeichners zum Leben und Sterben. Dennoch ist es auch mit der neuen, detaillierteren Patientenverfügung unmöglich, alle denkbaren Fallkonstellationen vorab abschliessend zu regeln. Dadurch wird es auch zukünftig oftmals unvermeidlich sein, dass die behandelnden Ärzte Vertrauenspersonen beiziehen und mit ihnen den mutmasslichen Willen der betroffenen Person erörtern, falls der konkrete Fall in der Patientenverfügung nicht geregelt ist oder nicht geregelt werden konnte. Den Vertrauenspersonen ist in diesen schwierigen Situationen sehr geholfen, wenn sie durch Gespräche einen Gesamteindruck erhalten konnten, wie sich die betroffene Person generell zum Leben und Sterben stellt. Sollten Sie Fragen zur Patientenverfügung haben, stehen Ihnen die Hospizbewegung, die Ärztekammer und auch die Ärzte jederzeit zur Verfügung.