Erlass eines Zahlungskontengesetzes

Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Zahlungskontengesetzes und die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Juni 2019 den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Zahlungskontengesetzes sowie die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Payment Accounts Directive; PAD).

Ziel der PAD und der Gesetzesvorlage ist es, durch detaillierte Vorschriften zu Informationspflichten gegenüber den Konsumenten den Vergleich der Zahlungskontengebühren zu vereinfachen. Mit der Vorlage wird das Recht auf Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen für bestimmte Konsumenten geregelt. Zudem soll ein einfaches und schnelles Verfahren für den Wechsel eines Zahlungskonto von Kunden eingeführt werden.