Die S-Bahn erneut vor dem Landtag

Regierungschef-Stellvertreter Dr. Daniel Risch hatte in der Landtags-Sitzung vom 4./5. Dezember 2019 u.a. auch eine Anfrage des Abg. Thomas Lageder zum Transitverkehr der LKWs beim Zollamt in Schaanwald-Tisis zu neantworten

 

Die S-Bahn war erneut Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Landtag vom 5./6./7. Juni 2019. Diesmal stellte der stv. Abg. Wolfgang Marxer von der Freien Liste entsprechende Fragen an den zuständigen Minister, Regierungschef-Stv. Daniel Risch. 

Vorbemerkung der  Redaktion: Die S-Bahn, die Feldkirch mit Buchs verbindet, und das Liechtensteiner Oberland komplett vernachlässigt, soll erstens und in erster Linie die Grenzgänger aus Vorarlberg zum Umsteigen auf den Öffentlichen Verkehr animieren und zweitens dafür sorgen, dass der Anschluss an die internationalen Bahnverbindungen nicht verpasst wird. Grosses Interesse an diesem zweiten Punkt haben in die angrenzenden Staaten. Aus diesem Grunde ist die Zurückhaltung seitens unserer Politik durchaus zu verstehen. Denn es kostet Liechtenstein etwa geschätzte 50 Millionen Franken, ohne sichtlichen Nutzen für unser Land. Es ist schlichtweg nicht nachzuvollziehen, warum „diese so wichtige Bahn“ ausgerechnet durch das kleinste Land und auf der längsten Strecke für die Anbindung an den internationalen Verkehr ausgebaut werden soll. Es gibt andere und bessere Wege dieses Ziel zu erreichen.

Hier stehen auch klare persönliche Interessen im Hintergrund, vor allem für die Industrie. Nur getraut sich das niemand offen zu sagen. Wir würden also vorschlagen ein griffiges und für alle gut verständliches Baukonzept auszuarbeiten und dem Volk zur Entscheidung vorzulegen. Denn dieses unsägliche „Verkehrstheater“ dauert nun schon bald 30 Jahre und stellt uns allen kein gutes Zeugnis aus.

 

Frage der FL-Abg. Wolfgang Marxer: 

In den Landeszeitungen vom Mai 2019 und auch kürzlich in einem Interview (im Vaterland, 28.5.19 mit Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch) war das Thema: Die mögliche Verzögerung durch die Regierungskrise in Österreich bei einzelnen Dossiers, welche Liechtenstein mit Österreich verhandelt – so zum Beispiel auch beim Dossier S-Bahn FL.A.CH. Und da heisst es:

„Eine Anfrage beim Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport ergab, dass die Regierung zuerst das Ministerium mit den Verhandlungen über einen Finanzierungsschlüssel beauftragen müsse. Erst dann könne dieser mit Vertretern des österreichischen Ministeriums sowie der ÖBB verhandelt werden». Im erwähnten Interview selbst heisst es: „Sofern die Regierung das Ministerium…beauftragt.» Wie wenn dies eine Frage sein könnte.

Vor einem Jahr, im Juni 2018, hat die Regierung die Kleine Anfrage des Abg. Daniel Oehry nach der Bahnkostenbeteiligung von Österreich und Liechtenstein und nach der liechtensteinischen Position so beantwortet, dass das S-Bahn-Projekt in Liechtenstein nach wie vor sistiert sei und dass die Regierung keine konkrete Aussage zu einer Auslegeordnung der möglichen Varianten zur Optimierung der liechtensteinischen Bahninfrastruktur machen könne. Es würden lediglich die Unterlagen soweit aufbereitet, dass die nötigen politischen Entscheidungen herbeigeführt werden könnten.

Der Arbeitsbesuch vom 9. Mai 2018 in Wien hat also für die S-Bahn lediglich die Erkenntnis gebracht, dass eine detaillierte Kostenaufstellung notwendig sei. Und in der Zwischenzeit hat die Regierung nun während eines ganzen Jahres – bis heute – nicht einmal das Ministerium mit der Verhandlung über einen Finanzierungsschlüssel gegenüber den österreichischen Behörden beauftragt.

  1. Warum hat die Regierung diesen Auftrag ans zuständige Ministerium bis heute nicht erlassen?
  2. Wann plant die Regierung das zuständige Ministerium mit der Verhandlung über einen Finanzierungsschlüssel zu beauftragen?
  1. Bis wann liegen detaillierte Kostenaufstellungen vor?
  1. Und für mich am Wichtigsten: Wie ernst kann ich – aus österreichischer Sicht – einen Gesprächspartner nehmen, für den ein Projekt nach wie vor sistiert sprich eingestellt ist?

Antwort:

Zu Frage 1:

Damit die Regierung einen Beschluss über das weitere Vorgehen betreffend das Projekt S-Bahn fällen kann, bedarf es entsprechender Grundlagen. Die aktualisierte Kostenbasis dient dabei als wesentliche Grundlage, wobei diese in Zusammenarbeit mit den betroffenen österreichischen Stellen erarbeitet wurde. Hierfür war nicht die Regierung jene Stelle, die den Zeitplan alleine festlegen konnte. Gestützt auf die aktualisierte Kostenbasis gilt es, die Inhalte, die Strategie in Bezug auf die Verhandlungen und den Umfang des Verhandlungsmandats zu definieren. Nachdem diese Inhalte geklärt und der Rahmen der Position Liechtensteins für die Verhandlungen abgesteckt sind, kann die Regierung darüber beraten.

Zu Frage 2:

Es ist geplant, dass die Regierung über das weitere Vorgehen betreffend das Projekt noch vor der Sommerpause beraten wird.

Zu Frage 3:

Eine detaillierte Kostenaufstellung mit der Zuordnung der zu finanzierenden Anteile Seitens Liechtensteins und Österreichs wird erst nach Abschluss der Verhandlungen zum Finanzierungsschlüssel vorliegen. Bis wann diese Verhandlungen final abgeschlossen sein werden – sollte die Regierung ein entsprechendes Verhandlungsmandat erteilen –, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Zu Frage 4:

Die zuständigen Personen auf Seiten Liechtensteins stehen in regelmässigem Kontakt mit den österreichischen Gesprächspartnern. Aufgrund der engen Zusammenarbeit während der Phase der Aktualisierung der Kostenbasis sind diese über den Stand der Dinge jeweils informiert. Auch ist Liechtenstein jeweils über den Stand und die Ansprechpartner in Österreich informiert.