Analyse der GPK in der Sache Post

Pressemitteilung der GPK-Mitglieder Thomas Rehak (Vorsitzender), Alexander Batliner, Georg Kaufmann, Frank Konrad und Ado Vogt

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) wurde an der Sitzung vom 9. November 2018 vom Landtag beauftragt, den Entscheid der Regierung zum Verzicht einer Klage hinsichtlich der Vorkommnisse bei der Liechtensteinischen Post AG bezüglich des Projektes „eSolutions“ zu untersuchen und dem öffentlichen Landtag einen Bericht zukommen zu lassen.

Mit dem nun vorliegenden Bericht kommt die GPK diesem Auftrag nach, allerdings kann die GPK nicht alle Fragen zur Gänze beantworten, da sie in Bezug auf Inhalte der Regierungssitzungen sowie auf das Stimmverhalten der Regierung keine Auskünfte erhalten hat. Sowohl der Regierungschef als auch der Regierungschef-Stellvertreter verweisen auf die Vertraulichkeit der Regierungssitzungen gemäss Art. 18 der Geschäftsordnung der Regierung. Danach haben die Regierungsmitglieder und ihre Stellvertreter sowie die Staatsangestellten und die beigezogenen verwaltungsexternen Experten über alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Beratung und der Beschlussfassung Stillschwei- gen zu wahren. Zudem unterliegt das Regierungsprotokoll gemäss Art. 22 Abs. 4 der Geheimhaltung, welche die GPK mit dem bestehenden gesetzlichen Auftrag nicht durchbrechen kann. Sollte der Landtag weitere Informationen benötigen, müssten allfällig anschliessende Analysen von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission durchgeführt werden.

Erkenntnisse und Empfehlungen der GPK
Die GPK begrüsst die Untersuchung des Verzichts von Verantwortlichkeitsklagen in Zusammenhang mit der gescheiterten E-Solution-Strategie der Liechtensteinischen Post AG, welche bedeutende finanzielle Verluste für das Land Liechtenstein als Haupteigner zur Folge hatte. Die Kommission hat sich eingehend mit dem Auftrag des Landtags befasst und sich mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen des Regierungschefs und Regierungschef-Stellvertreters intensiv auseinandergesetzt.

Empfehlung an den Landtag
Die GPK empfiehlt dem Landtag einhellig die offenen Fragen und Themenfelder mit geeigneten Massnahmen zu untersuchen, um daraus wertvolle Erkenntnisse für allfällig notwendige, auch recht- liche, Anpassungen zu gewinnen.

Empfehlung an die Regierung
Zudem empfiehlt die GPK der Regierung mit zeitlicher Dringlichkeit, die letzte Klagemöglichkeit vom 23. August 2019 ins Auge zu fassen.