Die Landespolizei ermittelt aktuell gegen einen Jugendlichen, der einen anderen Jugendlichen in den Sozialen Medien bedroht hat. Mit dem Einzug neuer Medien haben sich solche Tatbestände zunehmend in das Internet verlagert und sind auch unter dem Begriff Cybermobbingbekannt.
Unter Cybermobbing versteht man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Blossstellen oder Belästigen anderer mithilfe von Internet- oder Mobiltelefondiensten über einen längeren Zeitraum. Die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen hat heute Zugang zum Internet. Viele tragen dieses in Form eines Smartphones quasi in der Hosentasche und sind damit tagtäglich den Gefahren und Herausforderungen des Internets ausgesetzt. Cybermobbing ist eine solche Gefahr.
Die Landespolizei betont ausdrücklich, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Die Gesetze, die im wahren Leben gelten, gelten demzufolge auch im Internet. Leider vergessen viele Jugendliche diesen Grundsatz und verhalten sich vor dem Hintergrund der vermeintlichen Anonymität im Internet nicht so, wie sie dies im wahren Leben tunwürden.
Was tut die Polizei?
Falls Cybermobbing in einem konkreten Fall mit einer Nötigung, einer Drohung oder einer Erpressung einhergeht, dann werden die entsprechenden Taten von der Polizei von Amtes wegen verfolgt, sobald sie Kenntnis davon hat. Bei diesen Delikten handelt es sich um sogenannte Offizialdelikte. Dies geschieht völlig unabhängig davon, ob das Opfer die strafrechtliche Verfolgung des Täters will oder eben nicht.