Vergabe des Universaldienstes für die elektronische Kommunikation

Gemäss dem geltenden Rechtsrahmen im Bereich der elektronischen Kommunikation hat der Staat für eine zuverlässige und dauerhafte Versorgung mit elektronischen Kommunikationsdiensten und -netzen zu sorgen, die für die Erfüllung der Kommunikationsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft erforderlich sind.

Durch den Universaldienst ist sicherzustellen, dass jedem Endnutzer dauernd ein Mindestangebot an Festnetzdiensten mit definierter Qualität zur Verfügung steht, zu denen er zu einem erschwinglichen Preis unter fairen und zumutbaren Marktbedingungen Zugang hat.

Aufgrund des durchgeführten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens wurde die Telecom Liechtenstein AG von der Regierung per 1. April 2019 für die Dauer von 10 Jahren als Erbringerin der Universaldienstleistungen (Universaldienstanbieter) bezeichnet. Das Versorgungsgebiet umfasst das gesamte Staatsgebiet des Fürstentums Liechtenstein. Die Telecom Liechtenstein AG hat bereits in der Vergangenheit den Universaldienst erbracht.