Übernahme von 155 EU-Rechtsakten im Finanzdienstleistungsbereich ins EWR-Abkommen

Der Gemeinsame EWR-Ausschuss hat am Freitag, 29. März 2019, 155 EU-Rechtsakte im Finanzdienstleistungsbereich in das EWR-Abkommen übernommen. Darunter sind die Rechtsakte zu den Eigenkapitalvorschriften für Banken (CRR/CRD IV) sowie die Vorschriften für den Handel mit Wertpapieren (MiFID II/MiFIR). Damit sind nun zentrale Regelungen für die liechtensteinischen Finanzintermediäre Teil des EWR-Abkommens. Die Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses sind das Ergebnis zielgerichteter Verhandlungen und Ausdruck der erfolgreichen Zusammenarbeit im Rahmendes EWR.

Die Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu CRR/CRD IV und MiFID II/MiFIR werden nach Abschluss der nationalen Zustimmungsverfahren in den drei EWR/EFTA-Staaten in Kraft treten. InLiechtenstein wurden CRR/CRD IV und MiFID II/MiFIR bereits vorab zu nationalem Recht erklärt bzw. in nationales Recht umgesetzt.

Die Übernahme dieser wichtigen und umfassenden Regelungen für die Banken und Wertpapierfirmen in das EWR-Abkommen tragen zur Harmonisierung der Regelungen im EWR bei und führen dazu, dass liechtensteinische Finanzinstitutionen die gleichen Rechte im Binnenmarkt haben wie die entsprechenden Finanzinstitutionen aus den EU-Mitgliedstaaten. Die Eigenkapitalvorschriften in CRR/CRD IV sollen aufgrund strengerer Liquiditätsanforderungen einen soliden Bankensektor gewährleisten. Die neuen Regelungen zum Wertpapierhandel in MiFID II/MiFIR sollen zu einem besser funktionierenden Wertpapiermarkt sowie einem reduzierten Risiko durch höhere Transparenz und Anlegerschutz beitragen.