KV-Prämien: Alle werden zur Kasse gebeten!

Nicht bezahlte Krankenkassa-Prämien werden auf Solidargemeinschaft überwälzt

Der Staatsgerichtshof hat den Art. 36 Abs. 2a der Krankenversicherungs-Verordnung (KVV) betr. Zahlungsaufschub aufgehoben. Dieses Urteil hat nun Konsequenzen für die Solidargemeinschaft der Versicherten.

Gemäss aktuellsten Zahlen sind 290 Versicherte mit Prämienausständen von Total CHF 2.7 Mio. von einem Zahlungsaufschub betroffen. Für diese Versicherten werden bei den Krankenkassen Rechnungen im Umfang von rund CHF 170’000 pendent gehalten. Die Zahlung dieser Rechnungen an die Leistungserbringer wird nun auf die Versichertengemeinschaft bzw. auf die über 99% der Versicherten überwälzt, welche regelmässig ihre Prämien zahlen, heisst es in einer Pressemitteilung des Liechtensteiner Krankenkassenverbandes.

Politik ist gefordert

Die politisch Verantwortlichen sind nun gefordert rasch festzulegen, wie es betreffend des Zahlungsaufschubs bzw. der grundsätzlichen Frage im Umgang mit unbezahlten Prämien im Bereich des KVGs als gesetzliche, obligatorische Sozialversicherung weitergeht. Es ist jedenfalls zum Schutze der Solidargemeinschaft der Prämienzahlenden eine gesetzliche Grundlage für den Zahlungsaufschub zu schaffen.