Europarechtliche Vorgaben des EFTA-Gerichtshofes anpassen

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 16. April 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FMAG; Umsetzung EWR-rechtlicher Verpflichtungen im Bereich der Wertpapieramtshilfe) verabschiedet.

Die gegenständliche Abänderung erfolgt, um die Bestimmungen des FMAG zur internationalen Amtshilfe im Bereich der Wertpapieraufsicht den europarechtliche Vorgaben sowie den Vorgaben des EFTA-Gerichtshofes anzupassen. Gemäss einem Entscheid des EFTA-Gerichtshofs (Rechtssache E-23/13 vom 9. Mai 2014 in Sachen Hellenic Capital Markets Commission) sind einzelne Bestimmungen zur Wertpapieramtshilfe im FMAG anzupassen, um den EWR-rechtlichen Verpflichtungen gerecht zu werden.

Zusätzlich wird mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage eine Ergänzung der Zusammenarbeitspflicht der FMA mit den Behörden des Europäischen Finanzaufsichtssystems sowie eine allgemeine Möglichkeit zur Information der Öffentlichkeit bei bestimmten Verfahren geschaffen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 31. Mai 2019.