Kontrollen der Wildruhezonen

Am vergangenen Samstagvormittag (2. März 2019) wurde durch das Amt für Umwelt mit Unterstützung der Landespolizei eine Kontrolle der Wildruhezonen „Schlucher“ und „Heita“
durchgeführt. Dabei konnten im Kontrollzeitraum keine Widerhandlungen gegen die „Verordnung über die Wildruhezonen für Wildtiere (WRZV)“ festgestellt werden. Im Spätwinter sind die Energiereserven der Wildtiere am geringsten und die Einhaltung der Wildruhezonen zum Schutz der Wildtiere deshalb von besonders hoher Bedeutung. Das Amt für Umwelt wird diesbezüglich noch weitere gleichgelagerte Kontrollen durchführen.