Etappensieg für die Demokratie

 

Eine Stellungnahme des Vorstands
der Freien Liste

 

Der Landtag hat mit 14 zu 11 Stimmen eine Motion der Freien Liste auf den Weg geschickt, die das sogenannte Grundmandatserfordernis für die Restmandatsverteilung auf Gemeindeebene aus dem Wahlgesetz streichen soll. Ab den Gemeindewahlen 2023 werden somit hoffentlich alle Parteien an der Restmandatsverteilung teilnehmen können, auch wenn sie kein Grundmandat errungen haben.

Dadurch soll dem Missstand vorgebeugt werden, dass wie z.B. in Balzers 2015 15.9% der WählerInnenanteile nicht im Gemeinderat vertreten sind.

Bei den in Kürze anstehenden Gemeinderatswahlen wird es sich weisen, ob z.B. in Triesen oder Eschen, wo fünf Parteien um die Gunst des Wahlvolkes werben, zwei grosse und 3 kleine, wieder viele Stimmen wegen des Grundmandatserfordernisses unter den Tisch fallen. Es ist möglich, dass in diesen beiden Gemeinden bei einer ungünstigen Konstellation fast 25% der Stimmen keine Berücksichtigung finden.

Völlig vergessen haben die beiden Vorsteherkandidaten Johannes Hasler und Günter Vogt, dass es bei den Wahlen darum geht, den Volkswillen möglichst gut in den Räten abzubilden. Stattdessen haben sie von der Gefahr einer politische Instabilität gesprochen. Dies spricht nicht gerade für deren Demokratieverständnis.

Mit der gerade erst im Oktober getätigten Umstellung der Restmandatsverteilung, die die Grossparteien klar stärkt, muss die Abschaffung des Grundmandatserfordernisses für die Restmandatsverteilung einhergehen. Sonst wird das System demokratiepolitisch ad absurdum geführt.

Es bleibt aus Sicht der politischen Repräsentation der Wählerinnen und Wähler zu hoffen, dass an den kommenden Gemeinderatswahlen dem WählerInnenwillen trotz des noch herrschenden Demokratiedefizits Rechnung getragen werden kann. Das ist mit dem geltenden Wahlrecht nicht sicher.