38’380 Einwohnerinnen und Einwohner in Liechtenstein

Die ständige Bevölkerung Liechtensteins erhöhte sich, gemäss den vorläufigen Ergebnissen des Amtes für Statistik, im Jahr 2018 um 266 Personen bzw. 0.7% und erreichte am 31. Dezember 2018 den Stand von 38 380 Perso- nen. Somit lag das Bevölkerungswachstum unterdemjenigen des Vorjahres mit 0.8% (304 Personen). Das Liechtensteiner Unterland wuchs mit 0.7% gleich stark wie das Oberland.

Planken wächst am stärksten
Die stärksten prozentualen Zunahmen im Jahr 2018 wa- ren in Planken mit 3.5%, in Vaduz mit 1.8% und in Triesenberg mit 1.1% zu verzeichnen. Der einzige Bevölkerungsrückgang wird in der Gemeinde Schaan mit einer Abnahme von 0.4% (-23 Personen) registriert.

Ausländeranteil bei 34.0%
Im Vorjahresvergleich zeigt sich der Ausländeranteil mit 34.0% unverändert. Die ausländische ständige Bevölkerung erhöhte sich 2018 innert Jahresfrist um 117 Personen auf insgesamt 13 058 Personen. Damit lag der Zuwachs an Ausländer und Ausländerinnen unter dem des Vorjahres 2017 als 146 Personen gezählt wurden. Der ständigen Bevölkerung mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft gehörten 2018 mit 25 322 Personen 149 Personen mehr an als im Jahr 2017. Der Zuwachs im Vorjahr betrug 158 Personen.

Methodik und Qualität
Das Amt für Statistik wird die detaillierte Bevölkerungsstatistik per 31.Dezember 2018 mit den definitiven Zahlen Anfang Oktober 2019 veröffentlichen. Die Abweichung der vorläufigen Ergebnisse von den definitivenResultaten liegt in der Regel auf Landesebene bei +/- 15 Personen und auf Gemeindeebene bei +/- 5Personen.

Als Grundlage für die Ermittlung des Bevölkerungsstandes dient die Datenbank „Zentrales Personenregister (ZPR)“ der Landesverwaltung. Das Ausländer- und Passamt erfasst in dieser Datenbank die Ausländerinnen und Ausländer, das Zivilstandsamt die Zivilstandsereignisse und das Amt für Statistik die Wohnadressen der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner.

Ständige Bevölkerung – Definition
Zur ständigen Bevölkerung zählen die in Liechtenstein wohnhaften liechtensteinischen Staatsangehörigen, die ausländischen Niedergelassenen, Daueraufenthalter/ innen und Jahresaufenthalter/innen sowie Zöllner/innen und deren Angehörige. Weiters dazu gerechnet werden Personen, die bereits 12 Monate in Liechtenstein wohnten und entweder als vorläufig Aufgenommene gelten oder über eine Kurzaufenthaltsbewilligung verfügen.

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